Vorzulegende Unterlagen:
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA F-StB Angebotsschreiben
- HVA F-StB Leistungsbeschreibung
- HVA F-StB Honorarübersicht
- HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA F-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA F-StB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
- Nachweis Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz gem. § AVB F-StB
- HVA F-StB Liste der Projektverantwortlichen
Zusätzlich sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
- Handelsregisterauszug
- Nachweis der beruflichen Eignung gem. Leistungsbeschreibung
- Angaben und Erklärung zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. verwendete Hardware und Software)
- Angaben und Erklärung zu Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität
- HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers, falls Nachunternehmer benötigt wird
- Erläuternde Angaben der im Formblatt HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (Falls zutreffend)
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (Falls zutreffend)
Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter,
dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Näheres siehe Vergabeunterlagen