Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover beab-sichtigt die Abfallsammlung auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen einschließlich Mittelstreifen, Trennstreifen, Gräben, Böschungen, Mulden und Pflanzstreifen sowie auf Parkplätzen an Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen für die Straßenmeistereibezirke Berenbostel, Bockenem, Burgdorf, Gronau, Sarstedt und Wennigsen zu vergeben.Für die erforderlichen Arbeiten sind Einzelbaustellen von kürzerer Dauer vorgesehen.Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt:Los Nr.: 1 Nordkreis: SM Berenbostel, SM Burgdorf, SM WennigsenLos Nr.: 2 Südkreis: SM Bockenem, SM Gronau, SM Sarstedt.Eine getrennte Losvergabe bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Ausführungsbeschreibung Abfallsammlung 2025-20271 Allgemeine Beschreibung der LeistungDie Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover beab-sichtigt die Abfallsammlung auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen einschließlich Mittelstreifen, Trennstreifen, Gräben, Böschungen, Mulden und Pflanzstreifen sowie auf Parkplätzen an Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen für die Straßenmeistereibezirke Berenbostel, Bockenem, Burgdorf, Gronau, Sarstedt und Wennigsen zu vergeben.Für die erforderlichen Arbeiten sind Einzelbaustellen von kürzerer Dauer vorgesehen.Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt:Los Nr.: 1 Nordkreis: SM Berenbostel, SM Burgdorf, SM WennigsenLos Nr.: 2 Südkreis: SM Bockenem, SM Gronau, SM Sarstedt.Eine getrennte Losvergabe bleibt ausdrücklich vorbehalten.Auszuführende LeistungenDie zu erbringenden Reinigungsleistungen umfassen in erster Linie das Sammeln der Abfälle auf den straßenbegleitenden Seitenstreifen sowie auf den Mittelstreifen. Die Breiten der Seitenstreifen variieren in ihren Breiten zwischen 1,00 und 6,00 m, die Breiten der Mittelstreifen können ebenfalls variieren. Inselflächen in Anschlussstellen und die Innenflächen der Kreisel sind ebenfalls bei der Abfallsammlung mit zu berücksichtigen.Weiterhin sind im Einzugsbereich des messebezogenen An- und Abreiseverkehrs die entsprechenden Strecken auf Abruf durch die jeweilige Straßenmeisterei (Berenbostel und Sarstedt) zu reinigen.Im Bereich der Straßenmeistereien Berenbostel, Wennigsen, Bockenem, Sarstedt und Gronau befinden sich einige Parkplätze, auf denen der Abfall zu sammeln ist. Hier sind alle zugehörigen Flächen abzu-sammeln, einschließlich der befestigten Flächen (Wege und Fahrbahnen). Der jeweilige Turnus der Reinigungsleistung ist dem LV zu entnehmen. Die Sammlung auf den Parkplätzen erfolgt unabhängig von der Sammlung an der Strecke. Maßnahmen zur Absicherung der Arbeitsstellen bei der Abfallsamm-lung auf den Parkplätzen sind in die OZ mit einzukalkulieren. Parkplätze im Bereich der SM Berenbostel sind 2-mal pro Monat, jeweils montags in den geraden Kalenderwochen, abzusammeln. Im Wechsel ist die große bzw. kleine Runde abzufahren (siehe Anlagen). In den anderen Bezirken sind in Absprache mit der jeweiligen Straßenmeisterei entsprechend des vorgesehenen Turnus feste Wochentage für die Reinigung der Parkplätze zu vereinbaren.Ausführungsbeschreibung Abfallsammlung 2025-2027Im Bereich der SM Gronau und der SM Berenbostel sind kurzfristige, punktuelle Sammlungen von wild entsorgtem Abfall erforderlich. Je Straßenkategorie kann dabei von ca. 15 Einsätzen pro Vertragsjahr ausgegangen werden. Maßnahmen zur Absicherung der Arbeitsstellen sind in die OZ mit einzukalku-lieren.Im Bereich der SM Wennigsen sind kurzfristige, punktuelle Sammlungen von wild entsorgtem Sperrmüll erforderlich. Für den Bereich der Bundesstraßen kann von ca. 2 Einsätzen pro Vertragsjahr ausgegan-gen werden, im Bereich der Landesstraßen von ca. 1 Einsatz pro Vertragsjahr. Maßnahmen zur Absi-cherung der Arbeitsstellen sind in die OZ mit einzukalkulieren.Im Bereich der SM Burgdorf fallen zusätzlich zur jährlichen Abfallsammlung Stundenlohnarbeiten für das Sammeln an den Auf- und Abfahrten (Bundesstraßen) an. Es kann von ca. 2 Einsätzen pro Ver-tragsjahr ausgegangen werden.Im Bereich der SM Wennigsen fallen zusätzlich zur jährlichen Abfallsammlung Stundenlohnarbeiten für das Sammeln an den Auf- und Abfahrten (Bundesstraßen) an. Es kann von ca. 1 Einsatz pro Vertrags-jahr ausgegangen werden.
Siehe Leistungs-, Bau-, Ausführungsbeschreibung.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Abfalsammlung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
NLStBV HannoverDorfstraße 17-1930519 Hannover
Gemäß § 55 VgV erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers - Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichenVoraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt.
Angabe zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Angabe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieter:Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Erklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Ergänzende Eignungsnachweise:- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung tatsächlich eingesetzt werden sollen (Namen der Personen mit Funktion, Berufliche Qualifikation).- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.- Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie als Zuschlagskriterium bewertet werden.- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.- Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.- Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben beabsichtige(n).- Angabe zu der überlassenen Kapazität und Benennung der Eignungsleiher (Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens) für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.- Eigenerklärung zu Russlandsanktionen.