2024-83_Luftsicherheit_Flughafen_BS-WOB
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.04.2025
10.04.2025 11:00 Uhr
18.04.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Keine Beteiligung verschiedener Länder.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zzgl. landesrechtlicher Ergänzungen des Landes Niedersachsen. Die vergaberechtlichen Vorschriften richten sich nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

Weiterer Auftraggeber

Adresse

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
03-0801-538-65-BWE
Lilienthalplatz 5
38108
Braunschweig
Deutschland
DE911
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
0511303401
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63730000-5
63732000-9
79710000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gemeinsame Ausschreibung für die 1) Erbringung von Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie Kontrollen nach § 8 Abs. 1 LuftSiG für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, und 2) die Erbringung von Kontrollen nach § 5 LuftSiG und Tätigkeiten des Auflegers / Einweisers ("Einlegerposition") für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ("NLStBV")

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch.
Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen.

Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:

- die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise
- die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes
verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie
- Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck,
Postsendungen und sonstigen Gegenständen.
Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen
an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich
ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird auf ca. 14.000 Kontrollstunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 56.000 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.920 Stunden pro Jahr und somit auf insgesamt ca. 7.680 Kontrollstunden über die mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten.

Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß §
8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt:

- die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen,
- die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und
Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten,
- die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-,
Waren- und Personenkontrollen
- teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben
- Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber
Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. In den Jahren 2018 und 2019 ergab sich ein Stundenabruf von jeweils rund 15.000 Stunden beim Dienstleister. Stunden für zusätzliche Bewachungsmaßnahmen (5. Bulletpoint) sind hierin nicht enthalten. Diese Angaben sind Richtwerte, keine
Obergrenze. Der Abruf richtet sich nach den jeweiligen Betriebszeiten des Flughafens.

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Die Verträge verlängern sich maximal um jeweils ein Jahr, wenn dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Textform angezeigt wird.

Das Bewachungsunternehmen erklärt sich außerdem bereits jetzt mit einer (weiteren) einmaligen Verlängerung zu unveränderten Konditionen um bis zu 6 Monate einverstanden, sofern die Auftraggebenden dies in Textform verlangen (z. B. notwendige Interimsvergabe wegen eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen der Folgeausschreibung).
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lilienthalplatz 5
38108
Braunschweig
Deutschland
DE911

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:
- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.

Anschließend wird ein Korrekturfaktor (40) verwendet, um eine Verzerrung gegenüber den anderen Zuschlagskriterien auszuschließen.

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität/Realisierungskonzept

Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der NLStBV:

2.1. Darstellung des Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Abflüge.
2.2. Fortbildungen
2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen
2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung
2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt
2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Zuge dieses Loses mit der Einreichung eines Angebotes ein Realisierungskonzept für den Personaleinsatz im Rahmen der Zuschlagskriterien vorzulegen ist.

Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
2.1. -ENTFÄLLT-
2.2. Fortbildungen
2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen
2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung
2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt
2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Zusätzliche Angaben

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die NLStBV fordert nach Eingang und Prüfung der Teilnahmeanträge jeweils die vier bestplatzierten geeigneten Bewerber pro Los auf, ein Angebot abzugeben. Maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl. Bei gleicher Punktzahl über eine Rangposition erfolgt ein Entscheid per Los durch Ziehung von am Verfahren unbeteiligten Personen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. vom 20. März 2020 - 1 Verg 1/19). Die übrigen Bewerber werden nicht am weiteren Verfahren teilnehmen.

Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Bewerbung / das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.

Die Auftraggebenden beabsichtigen die Angebotsfrist (2. Stufe des Verfahrens) gemäß § 15 Abs. 3 SektVO auf 17 Kalendertage festzusetzen.

Der Zuschlag kann ohne die Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden (§ 15 Abs. 4 SektVO).

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

1
4
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen mit Behinderungen.
Fairere Arbeitsbedingungen
Gleichstellung der Geschlechter
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges

Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit
§ 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben.
Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHV6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren, insbesondere auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge), hin.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV i.V.m. § 16 Abs. 3 SektVO rechtzeitig, spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist ausschließlich in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes vergabe.Niedersachsen zu stellen.

Die NLStBV wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über ihre Vergabeplattform zur Verfügung stellen. Nur die Wirtschaftsteilnehmer, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, werden mittels E-Mail hierüber informiert. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen interessierten Wirtschaftsteilnehmer betreffen, werden ggf. nur diesem gegenüber beantwortet.

Die Belege bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eigenerklärung), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Jahresumsatz) sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen ist. Soweit die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und/oder die Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft für die Eignung der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist, sind jedoch mit dem Teilnahmeantrag die entsprechenden Belege vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 SektVO. Belege für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Zudem müssen alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die geforderte Eigenerklärungen bezüglich des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen und zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mit dem Teilnahmeantrag abgeben, soweit ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft maßgeblich ist.

Folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten sind zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig.

Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes.

Die Öffnung der Teilnahmeanträge findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht zugelassen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Haftpflichtversicherung § 45 (4) Nr. 2 VgV

Deckungszusage über Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens EUR 7,67 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 256.000 pro Schadensfall für das Abhandenkommen von Sachen und Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gesamtjahresumsatz § 45 (4) Nr. 4 VgV

Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers sowie sein Nettojahresumsatz
in dem für die Aufträge relevanten Geschäftsbereich in jedem der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kurze Unternehmensbeschreibung § 43 VgV

Rechtsform, Überblick über das Spektrum der gesamten Geschäftstätigkeit / Geschäftsfelder, Art und Umfang der Tätigkeit im Bereich der Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen, Darstellung zur Organisation des Wirtschaftsteilnehmers / Angaben zu Standorten, Struktur, hierarchischem Aufbau und Mitarbeiterstruktur, Verbindungen mit anderen Unternehmen der Branche.
§ 50 SektVO gilt entsprechend.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen § 46 (3) Nr. 1 VgV

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Als vergleichbare werden Referenzleistungen mit folgenden Merkmalen betrachtet:

- Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG

und / oder

- Dienstleistungen auf nationalen / internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere
Ziff. 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008

und / oder

- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen: Mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen,
Kulturveranstaltungen etc.) und unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten

und / oder

- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung.

Weitere Einzelheiten, insbesondere die Punkteverteilung, können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement § 46 (3) Nr. 2 VgV

Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar).

§ 49 SektVO gilt entsprechend.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl § 46 (3) Nr. 8 VgV

Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. unter 2. genannten relevanten Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen), mindestens 15 Mitarbeiter im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im
Luftsicherheitsbereich oder anderen nach Ziff. 2 relevanten Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) sind erforderlich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV

Nachweis der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Unternehmens mit geeigneter Ausstattung unter Angabe des Ortes der Ausbildung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Weitere Qualifikationsnachweise § 46 (3) Nr. 6 VgV

Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung. Für den von der NLStBV zu vergebenden Auftrag müssen Nachweise / eine Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten erbracht werden.

Hinweis: Der Nachweis von Luftsicherheitsassistenten wird im Rahmen der Eignungsprüfung des von der NLStBV zu vergebenden Auftrags noch nicht verlangt. Die NLStBV weist allerdings darauf hin, dass die Kontrollen nach § 5 LuftSiG gemäß der Leistungsbeschreibung NLStBV und der "Richtlinie über die
Anforderung an das Kontrollpersonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG" (BMI - P II 4 - 643 201/1) lediglich von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern und nach bestandener Qualifizierung gem. § 7 LuftSiG erbracht werden dürfen und zum Vertragsbeginn entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss.

Hinweis: Im Rahmen der Eignungsprüfung zum von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu vergebenden Auftrag wird das Vorliegen der gemäß Ziff. 8 der Leistungsbeschreibung Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, der DVO 2015/1998 und § 7 LuftSiG verlangten Qualifizierungen nicht vorausgesetzt. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass die Qualifikationen bei Leistungsantritt vorliegen müssen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Unterauftragnehmer / Eignungsleihe

Alle entsprechenden Eignungsnachweise der Nachunternehmer oder der Unternehmer, die Ihre Eignung verleihen.

Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Für das Los der NLStBV werden die Kosten durch das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, getragen.

Für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH werden die Kosten durch die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH getragen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge nach § 5 LuftSiG ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen (§ 47 Abs. 5 SektVO). Die gleiche Konstellation der Zulässigkeit trifft für Eignungsleihen zu.

Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben (vgl. § 34 Abs. 1 S. 1 SektVO). Jede im Rahmen der Auftragsänderung eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer ist mitzuteilen (vgl. § 34 Abs. 3 SektVO).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
NLStBV
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63730000-5
63732000-9
79710000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität/Realisierungskonzept

Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der NLStBV:

2.1. Darstellung des Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Abflüge.
2.2. Fortbildungen
2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen
2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung
2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt
2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass im Zuge dieses Loses mit der Einreichung eines Angebotes ein Realisierungskonzept für den Personaleinsatz im Rahmen der Zuschlagskriterien vorzulegen ist.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (FHBWE)
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63730000-5
63732000-9
79710000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien für das Los der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH:

2.1. -ENTFÄLLT-
2.2. Fortbildungen
2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen
2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung
2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt
2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge