2025-14_Ersatzneubau_Brücken_B188_Brenneckenbrück_ÖBÜ_Fertigungsüberwachung Betonf...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.03.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel
03-0261300000-16
Sophienstraße 5
38304
Wolfenbüttel
Deutschland
DE91B
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57.
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57_
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71317200-5
71000000-8
71521000-6
71240000-2
71300000-1
71356000-8
71317200-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

- Allgemeines
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel plant den Ersatzneubau zweier Brückenbauwerke im Zuge der B188 über die Aller und den zugehörigen Nebenarm "Allerflutkanal" (Wittesmoorgraben).

- Lage des Projektes
Beide Brückenbauwerke liegen bei Brenneckenbrück, einem Ortsteil der Gemeinde Müden (Aller) im niedersächsischen Landkreis Gifhorn im Außerortsbereich. Südlich der B 188 verläuft ein parallel geführter Radweg, der auch zukünftig über die Bauwerke geführt werden soll. Beidseitig der B 188 im Bereich des WL Aller wird der Planungsbereich durch vorhandene Bebauung begrenzt.
Die Fahrbahn der B188 wird zwischen den neuen Bauwerken, in einem Abschnitt von etwa 400 m, erneuert. Die Brücken liegen im Überschwemmungsgebiet der Aller, im Naturschutzgebiet Allertal und Fahle Heide und im FFH-Gebiet Aller.

- Veranlassung
Die Brückenbauwerke stammen aus den Jahren 1936 (Bw über die Aller; ASB Nr. 3528 509) und 1934 (Bw über den Allerflutgraben; ASB Nr. 3528 508).
Die Brückenbauwerke müssen aufgrund des Ergebnisses einer Nachrechnung in den nächsten Jahren erneuert werden. Grund hierfür ist der nicht instandsetzungsfähige Zustand des Überbaus.

- Bauzeitliche Verkehrsführung
Die Ersatzbauwerke werden in der gleichen Lage wie die bestehenden Bauwerke errichtet. Um eine bauzeitliche Vollsperrung der B188 zu vermeiden, wird der Verkehr jeweils nördlich der Bestandsbauwerke über Behelfsbrücken geführt.

- Beschreibung der Bestandsbauwerke
Bauwerk über die Aller
Im Zuge des Ersatzneubaus ist das vorhandene Brückenbauwerk abzubrechen. Die Widerlager werden nur bis zur neuen Gründungsebene abgebrochen. Das Fundament des Mittelpfeilers wird bis unter die Gewässersohle (etwa bei 46,8m NHN) abgebrochen.

Das abzubrechende Bauwerk weist folgende Systemmerkmale auf:
- Baujahr: 1936
- Statisches System: Zweifeldbrücke mit Durchlaufwirkung
- Überbauquerschnittsform: Betonplatte mit einbetonierten Stahlträgern
- Unterbauten: Widerlager aus Stahlbeton, Flusspfeiler aus Stahlbeton und Mauerwerk
- Gründung: Flachgründung
- Stützweiten: 15,0 - 15,0 m
- Gesamtlänge: 30,0 m
- Breite zw. den Geländern: 13,20 m
- Brückenfläche: 396 m²
- Schiefwinkligkeit in den Lagerachsen: ca. 88 gon
- Grundrissgeometrie: Gerade

Bauwerk über den Allerflutgraben
Im Zuge des Ersatzneubaus ist das vorhandene Brückenbauwerk abzubrechen. Die Widerlager werden vollständig abgebrochen.
Das abzubrechende Bauwerk weist folgende Systemmerkmale auf:
- Baujahr: 1934
- Statisches System: Zweigelenkrahmen
- Überbauquerschnittsform: Betonplatte
- Unterbauten: Widerlager aus Stahlbeton, Verblendung mit Klinkern
- Gründung: Flachgründung
- Stützweiten: 15,25 m
- Gesamtlänge: 15,45 m
- Breite zw. den Geländern: 12,71 m
- Brückenfläche: 196 m²
- Schiefwinkligkeit in den Lagerachsen: ca. 43,7 gon
- Grundrissgeometrie: Gerade

- Bauablauf und Bauzeit
Der Ersatzneubau der Brücke über die Aller wird parallel mit der Baumaßnahme an der Brücke über den Allerflutgraben durchgeführt. Die abgeschätzte Bauzeit für Abbruch und Neubau sowie Herstellung der Behelfsumfahrung für beide Brücken beträgt vrsl. etwa 1,5 Jahre.
Auf Höhe der neu zu erstellenden Behelfsbrücke über die Aller (Ostufer) befindet sich derzeit noch ein ehemals als Landgasthaus genutztes, leerstehendes Gebäude.
Dieses Gebäude wird im Rahmen der Baufeldfreimachung vorab zurückgebaut. Diese Leistung wird jedoch nicht im Rahmen dieses Auftrages Vertragsbestandteil.

Aufbau Behelfsbrücken:
- Roden der Bäume im Bereich der Umfahrung, Abschieben des Oberbodens
- Setzten der Spundwände für die Behelfswiderlager
- Sukzessives Hinterfüllen der Spundwandwiderlager
- Herstellung des Auflagerbereichs auf der vorderen Spundwand
- Anliefern und Einheben der Behelfsbrücke
- Positionieren des Ziehblechs und Herstellung der kompletten Widerlagerhinterfüllung
- Herstellen der Fahrbahn vor und hinter dem Überbau
- Ausbauarbeiten (Geländer, Böschungsanpassung, Otterberme)
- Umlegung des Verkehrs auf die Behelfsumfahrung

Abbruch und Neubau der Ersatzneubauten:
- Rückbau der Ausstattung und der Kappen, Aufnehmen der Fahrbahn
- Herstellung Schutzgerüsts mit Staubschutzwänden auf Gerüstjochen
- Abbruch des Stahlbetons zwischen den Walzträgern und Teilabbruch des Mittelpfeilers
- Walzträger an Mittelpfeiler trennen und sukzessiv einzeln ausheben
- Rückbau des Schutzgerüstes
- Setzen der Spundwände und Herstellen der Baugrube
- Herstellung der Tiefgründung an den Widerlagern
- Herstellung der Widerlager- und Flügelwände
- Errichtung einer Hilfsunterstützung auf dem Mittelpfeilerfundament
- Einheben der Spannbetonhalbfertigteile und Abdichtung der Fugen
- Schalen und Betonieren der Überbauplatte (Ortbetonergänzung),
- Herstellung der monolithischen Verbindung von Überbau und Widerlager
- Betonieren der Kappen
- Rückbau der temporären Mittelunterstützung
- Verfüllen der Baugrube, Abbrennen der Spundwände
- Aufbringen des Fahrbahnbelags, Herstellung der Fugen
- Ausbauarbeiten (Geländer, SE, Böschungsanpassung)

Rückbau Bhbr:
- Umlegung des Verkehrs auf die neuen Brückenbauwerke
- Aufnehmen der Behelfsfahrbahn
- Teilweise Rückbau der Bauwerkshinterfüllung, Rückbau des Ziehblechs
- Ausheben und Abtransportieren der Überbauteile
- Rückbau des Auflagerbereichs
- Weiterer Rückbau der Bauwerkshinterfüllung und der Böschungsbereiche
- Abbrennen der Spundwände unter ursprünglicher GOK
- Nach Herstellung des Überbaus Abbruch des Mittelpfeilerfundaments
- Oberboden andecken und Ansaat durchführen

Während Anliefern, Einheben und Ausheben, Abtransportieren der Behelfsbrückenteile wird die B188 voll gesperrt werden.

- Randbedingungen des Projektes
s. Leistungsbeschreibung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsumfang Bauüberwachung
Die Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie der technischen Ausrüstung umfasst das Überwachen der Ausführung des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben. Dazu gehören die Auflagen und Bedingungen aus dem Planfeststellungsbeschluss.

Im Rahmen der o. g. allgemein beschriebenen Leistung sind u.a. folgende Teilleistungen zu erbringen:
- Durchsicht der Leistungsbeschreibung für die Brückenbauarbeiten mit Rückbau, Behelfsbrücken, Straßenbau und Ausstattung
- Nach Zuschlagserteilung für den Bau Brücke+Straße die anrechenbaren Kosten "Negativkatalog" für die Grünprüfung gem. RVP aufstellen
- Planen, moderieren und protokollieren der Bauanlaufbesprechung zum Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme
- Planen, moderieren und protokollieren der Plananlaufbesprechung mit AG, Grünprüfer, Rotprüfer, Bodengutachter, AN und Ausführungsplaner des AN
- Vorbereiten, leiten und protokollieren der Grundsatzbesprechung gem. ZTV-ING Teil 1.2
- Führen eines Bautagebuches und fortführen des Bauablaufplanes mit Ist-Aktivitäten aller Beteiligter
- Überwachung von Vermessungsleistungen des AN
- Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen
- Unverzügliche Information des AG über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen
- Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch, Fotodokumentation)
- Prüfungen der Bauwerksabmessungen und Kontrolle der Setzungsmessungen
- Freigabe der Schalungen und Bewehrung zu Betonagen
- Anwesenheit bei Betonagen
- Kontrolle der Betonverarbeitung auf der Baustelle sowie statistische Auswertung der Güteprüfungen
- Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung
- Überwachung der Nachunternehmereinsätze auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern
- Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen, Aufstellung von weitergabefähigen Entwurfsschreiben an den AN bezgl. Behinderungen, Bedenken und sonstigen Schriftverkehr

Weitere Teilleistungen der Bauüberwachung sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben!

Leistungsumfang werksseitige Fertigungsüberwachung
Das neue Bauwerk über die Aller wird als 7-stegiger Plattenbalken ausgebildet. Um die lichte Höhe weiter zu erhöhen, sowie Instandsetzungs- und Prüfaufwand zu verringern, wird die Brücke als integrales Bauwerk ohne Lager ausgeführt. Der Überbau wird als Halbfertigteil aus Spannbeton mit einer Ortbetonergänzung ausgeführt.
- Überprüfung der Herstellerqualifikation des Fertigteilwerks, Prüfung der Fertigungsstätten auf deren Eignung für das jeweilige Projekt
- Prüfung der Qualifikation des eingesetzten Personals des FT-AN
- Überwachung der FT-Bauteile hinsichtlich Übereinstimmung mit den Ausführungs-zeichnungen und Einhaltung der Toleranzen
- Durchsicht der Aufzeichnungen der werkseigenen Produktionskontrolle der FT-Firma, Überwachung der Ausführung gemäß ZTV-ING, Teil 3 Massivbau


4. Anforderungen an die Bauüberwachung
Vertiefte Kenntnisse im Bereich Ingenieurbau, Beton- und Spannbetonbau, Straßenbau, mit mind. 5 Jahre Praxiserfahrung bei Bauoberleitungen und Bauüberwachungen erforderlich.

5. Leistungsumfang Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unterstützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau beteiligten Personen bei der gemeinsamen Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Grundlagen sind die in § 3 BaustellV genannten Aufgaben sowie die in den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen" (RAB 30) aufgeführten Konkretisierungen.
Hierzu gehören u.a.:

Leistungen während der Planung der Ausführung:
- Durchführen einer Ortsbesichtigung zur visuellen Einschätzung des Baugeländes für alle Objekte der jeweiligen Leistungsbilder im Hinblick auf den Sicherheits- und Gesundheits-schutz.
- Sichten aller ausschreibungsrelevanten Unterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Pläne der Objekt- und Fachplaner; Bauzeit, Verkehrsführung etc.) vor Veröffentlichung in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.

Leistungen während der Ausführung:
- Erstellen und ggf. Aktualisieren der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (vgl. § 2 BaustellV).
- Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten (nach § 4 BaustellV).
- Organisation, Koordinierung sowie Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte im Hinblick auf die Zusammenarbeit, ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren sowie Einhaltung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung
- Teilnahme an jeder wöchentlichen allgemeinen regelmäßigen Baubesprechung, ggf. zusätzliche Besprechungstermine, welche die Belange des SiGeKo tangieren.
- Es sind zusätzlich zu den Baubesprechungsterminen unregelmäßige, nicht angekündigte Begehungen durchzuführen (ggf. mit Berufsgenossenschaften etc.), sodass sich mindestens wöchentliche Begehungen ergeben.
- Stichprobenartige Überprüfungen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sicherheitsnachweise.
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen.
- Ferner sind Begehungsprotokolle mit Digitalbildern von Auffälligkeiten auf der Baustelle zu erstellen und dem AG zu übergeben (als pdf-Dokument per Mail). Die Bilder sind mit Datum und Uhrzeit zu kennzeichnen. Die Protokolle sind bei den Besprechungen zu verlesen.
- Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Sophienstraße 5
38304
Wolfenbüttel
Deutschland
DE91B

Brenneckenbrück

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personaleinsatz

Vorstellung der vorgesehenen Personen mit ihren fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen für das Projekt einschließlich Projektorganigramm

0 Punkte: keine Angaben
1 Punkt: Das Projektteam wird nicht vollständig in einem Projektorganigramm vorgestellt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams ist nicht klar. Es erfolgen keine Ausführungen zu den besonderen Kenntnissen des Projektteams. Es bleiben Zweifel, ob eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und Ausführung sichergestellt ist.
2 Punkte: Das Projektteam wird in einem Projektorganigramm vorgestellt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams ist nicht klar. Es erfolgen nur vage und keine überzeugenden Ausführungen zu den besonderen Kenntnissen des Projektteams. Es bleiben in Bezug auf einzelne Personen innerhalb des Projektteams Zweifel, ob durch diese eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und Ausführung sichergestellt ist.
3 Punkte: Das Projektteam wird in einem Projektorganigramm vorgestellt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams wird dargestellt. Es erfolgen allgemeine Ausführungen zu den besonderen Kenntnissen des Projektteams. Die erforderlichen Erfahrungen und Fachkenntnisse sind vorhanden. Die ordnungsgemäße fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und Ausführung ist sichergestellt.
4 Punkte: Das Projektteam wird in einem Projektorganigramm vorgestellt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams wird eindeutig, gut und nachvollziehbar dargestellt. Es erfolgen gute und nachvollziehbare Ausführungen zu den besonderen Kenntnissen des Projektteams. Gerade in Bezug auf das vorliegende Projekt sind Erfahrungen und Fachkenntnisse vorhanden. Das Projektteam bietet eine gute Gewähr für eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und Ausführung.
5 Punkte: Das Projektteam wird in einem Projektorganigramm vorgestellt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams wird sehr gut und nachvollziehbar dargestellt. Es erfolgen sehr gute und nachvollziehbare Ausführungen zu den besonderen Kenntnissen des Projektteams. Gerade in Bezug auf das vorliegende Projekt sind besonders umfangreiche aufgabenspezifische Erfahrungen und Fachkenntnisse vorhanden. Dieses wird mit Referenzprojekten hinterlegt. Das Projektteam bietet eine sehr gute Gewähr für eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und Ausführung.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätssicherung

Projektanalyse, Herangehensweise an die geforderte Leistung, Arbeitsschwerpunkte, grober Personaleinsatzplan

0 Punkte: keine Angaben
1 Punkt: Das Angebot enthält eine unzureichende Projektanalyse und Darstellung zu der Herangehensweise an die zu erbringenden Leistungen. Die Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorhaben erfolgt nur unzureichend. Arbeitsschwerpunkte, die besonderen Herausforderungen und der Personaleinsatzplan sind nicht nachvollziehbar. Es bleibenZweifel, ob eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und Ausführung sichergestellt ist.
2 Punkte: Die Projektanalyse und die Herangehensweise an die zuerbringenden Leistungen mit Darstellung von Lösungsansätzen sind nicht überzeugend. Eine Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorhaben erfolgt nur oberflächlich. Arbeitsschwerpunkte, die besonderen Herausforderungen und der Personaleinsatzplan sind nur eingeschränkt nachvollziehbar. Es bleiben in Bezug auf einzelne Aspekte Zweifel, ob eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und ordnungsgemäße Ausführung sichergestellt ist.
3 Punkte: Die Projektanalyse und die Herangehensweise an die zu erbringenden Leistungen mit Darstellung von Lösungsansätzen sind allgemein gehalten. Eine Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorhaben beschränkt sich auf allgemeine Ausführungen. Arbeitsschwerpunkte, die besonderen Herausforderungen und der Personalensatzplan sind nachvollziehbar. Die fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und ordnungsgemäße Ausführung ist sichergestelt.
4 Punkte: Die Projektanalyse und die Herangehensweise an die zu erbringenden Leistungen mit Darstellung von Lösungsansätzen sind gut und nachvollziehbar. Es erfolgt eine konkrete Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorhaben und es werden besonders zu beachtende Aspekte thematisiert. Arbeitsschwerpunkte, die besonderen Herausforderungen und der Personaleinsatzplan sind gut nachvollziehbar. Das Büro bietet eine gute Gewähr für eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und ordnungsgemäße Ausführung.
5 Punkte: Die Projektanalyse und die Herangehensweise an die zu erbringenden Leistungen mit Darstellung von Lösungsansätzen sind sehr gut und nachvollziehbar. Es erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorhaben und es werden besonders zu beachtende Aspekte herausgestellt und eigene Lösungsansätze vorgestellt. Arbeitsschwerpunkte, die besonderen Herausforderungen und der Personaleinsatzplan sind sehr gut nachvollziehbar. Dieses wird mit konkreten Projektbeispielen hinterlegt. Das Büro bietet eine sehr gute Gewähr für eine fachkundige Überwachung / Bauoberleitung und ordnungsgemäße Ausführung.

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RHCV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 2 VgV

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Pro-jektverantwortlichen, mindestens 3, höchstens 5 Referenzen)
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- 1. Bauüberwacher und Vertretung (Brückenbau): Dipl.-Ing. (FH) bzw. B.A. (FH) Fachrichtung Bau, Vertiefung Konstr. Ing.-Bau, 5 Jahre Berufserfahrung
- 2. Bauüberwacher und Vertretung (Straßenbau): Dipl.-Ing. (FH) bzw. B.A. (FH) Fachrichtung Bau
- SiGeKo: mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als SiGeKo

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr.1 VgV

Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung inne-haben.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Dipl.-Ing. (FH) bzw. B.A. (FH) Fachrichtung Bau, Vertiefung Konstr. Ing.-Bau, 5 Jahre Berufserfahrung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 45 (4) Nr. 2 VgV

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 45 (4) Nr. 4 VgV

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 250.000 EUR

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 6 VgV

Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsaus-übung für der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung inne-haben.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Dipl.-Ing. (FH) bzw. B.A. (FH) Fachrichtung Bau, Vertiefung Konstr. Ing.-Bau, 5 Jahre Berufserfahrung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 8 VgV

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 2 Bauüberwacher in den letzten 3 Jahren beschäftigt haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 9 VgV

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: EDV-Anlagen / Laptop einschl. Büro-software und AVA-Software

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 3 VgV

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen nachweisen können.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 10 VgV

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 3 VgV genannten Mindeststandards.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
§ 44 VgV

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung