Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG
- Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG
- Angebot im Format GAEB DA84
- Nachweis über die Kennzeichnung der Güteüberwachung sowie Benennung der anerkennenden Straßenbaubehörde gemäß TL G DSH-V
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS
- Nachweis der Montagefachkraft nach ZTV FRS
- Qualifikation ihres Unternehmens und der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den ZTV M nachweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein glw. Qualifikationsnachweis verlangt.
- Angaben zur Markierung
- Systemverzeichnis
- Erklärung NU aU zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer.
- Urkalkulation des Bieters und Kalkulation der Leistungen der Nachunternehmer.
- Kalkulationsschlussblatt der Urkalkulation
- Offenlegung Entsorgungsweg für nichtgefährliche Abfälle
- Offenlegung Entsorgungsweg für gefährliche Abfälle