Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBI.S Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBI. S. 354). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Der Bieter hat zum Nachweis:
seiner Fachkunde
seiner Leistungsfähigkeit
seiner Zuverlässigkeit
und auf Verlangen
Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Näheres Siehe Vergabeunterlagen:
Anlagen A - HVA B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen"