- HVA L-StB Angebotsschreiben
- HVA L-StB Eigenerklärung Eignung
- HVA L-StB Unterauftragnehmerleistungen
- HVA L-StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
- HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
- Leistungsbeschreibung Kurzfassung
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Angebot im Format GAEB D84
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten -auf gesondertes Verlangen- der Vergabestelle vorzulegen:
- HVA L-StB Verpflichtungserklärung
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Nachunternehmer
- Urkalkulation des Bieters und Kalkulation der Leistungen der Nachunternehmer (einschl. Kalkulationsschlussblatt)
Für nicht präqualifizierte Bieter:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über den Gesamtumsatz oder die Jahresberechnung oder die Gewinn-/Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Bestätigung der jeweiligen Auftraggeber über die auftragsmäßige Erbringung von vergleichbaren Referenzleistungen
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung bei der Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, wenn gegeben
- Unbedenklichkeitsbestätigung der betrieblichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbestätigung der gesetzlichen Unfallversicherung mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge der zuständigen - Krankenkasse(n) (nicht älter als 1 Jahr)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes