Die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr GB Lingen plant den Ersatzneubau des Bauwerkes 19a über die B401 und über den Küstenkanal im Zuge der Bundesstraße 72 nahe Sedelsberg, Landkreis Cloppenburg. Die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus ergibt sich aus der Nachrechnung des Bauwerks. Das Bauwerk wurde anhand der Nachrechnungsrichtlinie überprüft und hat eine errechnete Restnutzungsdauer bis 2034. Das Bauwerk ist nach aktuellem Zeitplan bis 2030 durch einen Neubau zu ersetzen.
Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau, Rückbau und Verbauten inkl. Besonderer und optionalen Leistungen, Verkehrsanlagenplanung für die Strecke inklusive besonderer Leistungen
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung).- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Straßenbrücke; Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten.
Berechnung der Punkte:- Jede Referenz wird separat bewertet.- Jede Referenz kann maximal = 13 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt so-wohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 39 Punkte (3 Referenzen á 13 Punkte). Die Be-wertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert.- Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/78 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wer-tungskriterium 1 Preis zu erzeugen
Tabelle siehe Anlage 2.2 Bewertungsmatrix für B72 - UF B401 & Küstenkanal- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung).- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Straßenbrücke; Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten.
Tabelle siehe Anlage 2.2 Bewertungsmatrix für B72 - UF B401 & Küstenkanal
- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 für den Bewerber und 2 für den Projektverantwortlichen Verkehrsanlage).
Berechnung der Punkte:Jede Referenz wird separat bewertet.Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für den Bewerber als auch für den Projektverantwortli-chen Verkehrsanlage jeweils 16 Punkte (2 Referenzen á 8 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektverantwortlichen Verkehrsanlage werden addiert.
Nach der Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/32 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber den Wer-tungskriterien Preis und Qualität zu erzeugen. Im Ergebnis erhält man eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 5 für das Wertungskriterium Referenzen - Verkehrsanlage.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Mindeststandard: - Projektleitung: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens acht Jahre Berufserfahrung- Projektingenieur: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 1, höchstens 3 Referenzen):
Wertungskriterium 2 - Referenzen - Objekt- und Tragwerksplanung- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung).- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Straßenbrücke; Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten.
Wertungskriterium 3 - Referenzen - Objektplanung Verkehrsanlagen- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 für den Bewerber und 2 für den Projektverantwortlichen Verkehrsanlage).
Siehe Anlage 2.2_Bewertungsmatrix Referenzen_B72
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Mindeststandard: - Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung- Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutsch-land unter dieser Bezeichnung tätig zu werden
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.Der Bieter muss mindestens 5 Ingenieure beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.