Bis zum Baubeginn ist das bereits durch Sukzession geprägte Baufeld zu mähen. Weiterhin sind die Flächen an zwei Amphibienteichen, Rebhuhnflächen und Lerchenfeldfenster zu mähen bzw. Umzubrechen.
14 ha Extensivfläche mähen110 m² Waldfläche abholzen1 ha Extensivfläche umbrechen
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGeschäftsbereich NienburgBismarckstraße 3931582 Nienburg
Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend der Vorgabe des § 16a VOB/A EU.
Nachweis der Eignung durch:- Angabe zur Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal- Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
Sonstige Nachweise:- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierung auf Straßen (ZTV M)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:- Eigenerklärung Eignung (für Unterauftragnehmer/Nachunternehmer von nicht präqualifizierten Bietern/Firmen).- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer.- Vorlage Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Nachunternehmer und Verpflichtungserklärungen im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe- Urkalkulation- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Nachweis der Eignung durch:- Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung- Angaben zur Mitgliedschaft des Unternehmens zur Berufsgenossenschaft
Sonstige Eignung/Eignung der Berufsausübung
Nachweis der Eignung durch Angaben, die mit dem Angebot einzureichen sind (Formblatt Eigenerklärung zur Eignung):
Angaben- über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:- Gewerbeanmeldung- Handelsregisterauszug- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung