Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354). Hierzu sind Eigen- und
Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der
Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.