In den Bezirken der Straßenmeistereien Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen sind im Zuge von verschiedenen Bundes- und Landesstraßen, sowie an den Straßenbegleitenden Radwegen Reinigungsarbeiten verschiedener Art einschließlich der Verkehrssicherung und der Entsorgung des Kehrgutes notwendig.
Siehe Leistungs-, Bau-, Ausführungsbeschreibung.
Für das vorliegende Vergabeverfahren wird auf eine prozentuale Gewichtung der Zuschlagskriterien verzichtet, da nur nur der Preis ausschlaggebend ist.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Gemäß § 9 VVGV erfolgt die gesamte Verfahrenskommunikation (Angebote, Bieterfragen, Rügen) ausschließlich über das Vergabeportal. Anfragen per regulärer E-Mail, Fax oder Telefon werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht nicht beantwortet. Bieter müssen sich eigenverantwortlich im Portal über Änderungen oder Antworten informieren.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
NLStBV Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover
Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Nachforderungen erfolgen unter Beachtung von §56 VgV
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
siehe Eigenerklärung zur Eignung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens je 3.000.000 EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)