1. Kommunikation und Bieterfragen:
Die gesamte Kommunikation (inkl. Bieterfragen, Rügen und die Angebotsabgabe) im Rahmen dieses Vergabeverfahrens hat ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu erfolgen. E-Mails, Faxe oder telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet und fließen nicht in das Verfahren ein. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor der Submission über die Plattform einzureichen.
2. Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe) oder Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, sind diese bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für diese Unternehmen die entsprechenden Eignungsnachweise sowie Verpflichtungserklärungen unverzüglich vorzulegen.
3. Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354). Hierzu sind Eigen- und
Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Die konkret zu hinterlegenden Angaben sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ersichtlich (siehe Vergabeunterlagen).