Fahrbahnerhaltung L411 Bettmar
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Dorfstraße 17-19
30519
Hannover
Deutschland
+49 51139936-0
+49 51139936-299
eVergabe-H@nlstbv.niedersachsen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RAX5

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RAX5/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schellerten auf der Landesstraße L 411 die Fahrbahnerneuerung sowie die Erneuerung des Schmutz- und Regenwasserhauptkanals einschließlich sämtlicher Anschlussleitungen (SW, RW und Straßenabläufe) im Abschnitt 20 von Station 680 (östlich von Dinklar) bis Station 1420 am Knotenpunkt L 411 / B 1 in der Ortslage Bettmar.
Die Arbeiten erfolgen ausschließlich im Bestand. Zusätzliche Anbauten oder grun-legende Änderungen an der bestehenden Straßenanlage sind nicht vorgesehen.
Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt ca. 740 m, die insgesamt zu erneuernde Fahrbahnfläche beläuft sich auf ca. 4.200 m².
Die L 411 weist einen einbahnigen Querschnitt mit jeweils einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf. Die Richtungsfahrbahnen sind durch Fahrbahnmarkierungen voneinander getrennt. Die Fahrbahnbreite beträgt im Baubereich ca. 5,00 m bis 5,80 m und erweitert sich in Bereichen von Kreuzungen, Einmündungen sowie Aufwei-tungs- und Anschlussbereichen entsprechend. Die Fahrbahn ist im gesamten Bau-bereich in Asphaltbauweise befestigt. In der Regel sind in den Kreuzungsbereichen die Fahrbahnen bis zum Bordausrundungsende der anschließenden Straßen zu erneuern. Die Leistungen auf der L 411 umfassen im Wesentlichen das schichten-weise Fräsen der vorhandenen Asphaltdeck- und Asphalttragschichten sowie den vollständigen Ausbau der unterhalb der Asphaltbefestigung vorhandenen steinigen und ungebundenen Schichten, insbesondere von Natursteinpflaster und Altunter-bau.
In Abstimmung und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde erfolgt im Baubereich zudem die Erneuerung der Regenwasserkanäle sowie der Schmutzwasserleitun-gen. Die Gesamtbaumaßnahme erfolgt in einem Bauabschnitt unter Vollsperrung.
Eine abschnittsweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die durchzuführenden Straßenbauarbeiten im Bereich der Fahrbahn der L 411 und die damit erforderlichen Verkehrssicherun-gen und Verkehrsumleitungen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Siehe Leistungs-, Bau-, Ausführungsbeschreibung.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen sind den besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Der Bieter hat zum Nachweis:
seiner Fachkunde
seiner Leistungsfähigkeit
seiner Zuverlässigkeit
und auf Verlangen
Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen:
Anlagen A - HVA B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen"

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B und weitere Besondere Vertragsbedingungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

-Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)-
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
-Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)-
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme (Auftragssumme einschließlich Nachträge) inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Für die Einreichung des Angebots wird keine bestimmte Rechtsform zwingend vorgeschrieben. Sofern der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt werden soll, ist für die vertragsgemäße Auftragsausführung der Zusammenschluss zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft zwingend erforderlich. Diese muss durch ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied (federführendes Mitglied) gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich auftreten. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gesamtschuldnerisch.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

17.06.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

17.07.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.06.2026 10:00 Uhr

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), GB Hannover, Dorfstraße 17-19, 30519 Hannover
https://vergabe.niedersachsen.de
Digitaler Submissionsraum

Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote wird gemäß § 14 VOB/A lediglich durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Kommunikation und Bieterfragen:
Die gesamte Kommunikation (inkl. Bieterfragen, Rügen und die Angebotsabgabe) im Rahmen dieses Vergabeverfahrens hat ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu erfolgen. E-Mails, Faxe oder telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet und fließen nicht in das Verfahren ein. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor der Submission über die Plattform einzureichen.

2. Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe) oder Teile der Leistung an Nachunternehmer zu vergeben, sind diese bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für diese Unternehmen die entsprechenden Eignungsnachweise sowie Verpflichtungserklärungen unverzüglich vorzulegen.

3. Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354). Hierzu sind Eigen- und
Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.

Die konkret zu hinterlegenden Angaben sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ersichtlich (siehe Vergabeunterlagen).

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76A
30453
Hannover
Deutschland
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
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