Erstellung eines geotechnischen Gutachtens mit vorheriger Erarbeitung eines Untersuchungskonzeptes und der Vergabeunterlagen für die benötigten Felduntersuchungen für Strecke und Ingenieurbauwerke.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg - plant den Ersatzneubau der Leinebrücke in Nordstemmen. Die Leinebrücke überführt die Bundesstraße 1 nahe der Ortschaft Burgstemmen über die Leine.Bei dem vorhandenen Brückenbauwerk handelt es sich um eine 1-Feld Konstruktion in Hohlkastenbauweise mit einer Gesamtlänge von 32,65 m und einer Breite von 8,75 m (BW 1137).Es schließt direkt ein historisches Gewölbebauwerk an (BW 6262). Bei einer Widerlagerverschiebung ist voraussichtlich auch das Gewölbebauwerk betroffen und muss überplant werden.Westlich schließt 60 m weiter die Leineflutbrücke an (BW 1136). Daran anschließend befindet sich ein weiteres Gewölbebauwerk (BW 6263). Diese beiden Bauwerke haben eine Gesamtlänge von rd. 50 m.Da die Brückenkette mit vier Bauwerken ersetzt werden muss, wird parallel die Verkehrsanlage geplant. Im Zuge des Neubaus müssen die beidseitig anschließenden Verkehrsflächen der B001 angepasst werden. Die Lage der Bauwerke sowie die Bauwerksbücher sind in Anlage 1 aufgeführt.
Bauwerkskenndaten Bestandsbauwerke- BW 6263 B 001 über Leineflutmulde, in km 14,023 (ASB-Nr. 3824 518)- BW 1136 B 001 über Leine - Flutmulde / Plattenbalkenbrücke, Trägerrostbrücke (ASB-Nr. 3824 519)- BW 6262 B 001 über die Leineflutmulde, in km 13,913 / Gewölbebrücke (ASB-Nr. 3824 520)- BW 1137 B 001 Brücke über Leine in Poppenburg in km 13,878 / Hohlkastenbrücke (ASB-Nr. 3824 521)
Der Planungsraum befindet sich im Bereich der B 001 (Reichsstraße) westlich an der Ortschaft Burgstemmen, im Landkreis Hildesheim und der Gemeinde Nordstemmen. Die Bundesstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen Hildesheim über Elze nach Hameln und darüber hinaus. Westlich von Burgstemmen führt die B 001 über die Leine und knickt am Ortseingang beinahe rechtwinklig ab und führt durch den Ort Richtung Mahlerten. Im Bereich der Kurve schließt die Poppenburger Straße (L 410) nördlich an. Richtung Westen überquert die B 001 eine DB-Strecke, hier endet der Planungsraum.
Gegenstand dieser Leistungsanfrage ist zunächst die Erstellung eines Erkundungskonzepts auf dessen Grundlage die Bodenerkundung und Bohrkernentnahme im Untersuchungsraum durch ein externesUnternehmen vorgenommen werden soll.
Die Erstellung der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, etc. für die Baugrunderkundung) gemäß VOB sind ebenfalls Leistungsbestandteil. Die geotechnischenFelduntersuchungen (Bohrleistungen, Bodenentnahmen usw.) und Bohrkernentnahmen werden vom AG an eine externe Firma vergeben und sind vor Ort durch den AN zu begleiten und zu überwachen. Die Art und der Umfang der Erkundungen sind vom Auftragnehmer festzulegen. Der voraussichtliche Umfang der Erkundungen sollte grob abgeschätzt, und dann bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Die Vorbereitung, Überwachung und Auswertung der Bodenerkundungen obliegen dem Auftragnehmer. Nach der Durchführung der Baugrunderkundung sind die daraus gewonnenen Bodenproben und Bohrkerne gutachterlich anzusprechen, labortechnisch zu untersuchen, auszuwerten und in Geotechnischen Berichten darzustellen und zu beurteilen. Für das geplante Brückenbauwerk sind Baugrundbeurteilungen mit entsprechenden Gründungsvorschlägen zu erbringen. Die Ergebnisse sind in separaten geotechnischen Entwurfsberichten a) für die Strecke und b) für die Bauwerke zusammenzustellen.
Der AN erstellt ein digitales Baugrundmodel in der BIM Methode, welches als Fachmodell von den beauftragten Planungsbüros der Hauptfachgewerke (Straße und Brücke) in die Gesamtplanung eingebundenwerden kann.
B1 Leinequerung bei Burgstemmen
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis,- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Liegen die Bewertungen zwischen den Grenzen, wird eine lineare Interpolation vorgenommen.
Für das Kriterium Referenzen / Qualität werden die persönlichen Referenzen des verantwortlichenGeotechnikers wie folgt bewertet:- Vergleichbarkeit des Untersuchungsgegenstandes "Geotechnisches Gutachten für ein Bauwerk über Fließgewässer 2. Ordnung"- Vergleichbarkeit der Baukosten
Es sollten 2 Referenzen eingereicht werden, die bereits abgeschlossen wurden. Sollten die Referenzen nicht abgeschlossen sein, wird 1 Punkt abgezogen. Die zu bewertenden Kriterien sind anhand der obengenannten Punkte explizit zu benennen.Die Honorarermittlung ist nachvollziehbar darzustellen und die Angebotspreise sind gemäß den beigefügtenVordrucken (s. auszufüllende Dokumente) aufzugliedern.
näheres s. Wertungsmatrix in Aufforderung zur Angebotsabgabe
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
§ 44 VgV:Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des AuftragsDer Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 300.000 EUR
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Fachliche Qualifikation muss anhand von Studienabschlüssen (z.B. Bauingenieurwesen, Geotechnik, Ingenieurgeologie) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Geotechnik für Maßnahmen im Straßen-/Erdbau und konstruktiven Ingenieurbau/Brückenbau sowie dem Nachweis der regel-mäßigen Teilnahme an Schulungen im Bereich Geotechnik / Erd-/Grundbau in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Nachweis fundierter Kenntnisse in Geotechnik und Erfahrungen mit Normen wie beispielsweise der DIN 4020. Die projektverantwortliche Person muss mindestens 2 Referenzen für Projekte der letzten 5 Jahre im Bereich Geotechnik Ingenieurbauwerk Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto größer-gleich 1.000.000 EUR abgeschlossen haben.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:Liste geeigneter Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren, Erfahrungen mit Projekten mit Bezug zu der bestehenden Aufgabenstellung. Die Referenzliste sollte mindestens 2 Leistungen enthalten. Die Referenzen sollten folgende Angaben enthalten: Projektbeschreibung, Auftraggeber, Leis-tungsumfang (z. B. Bohrungen, Sondierungen, Gutachten, Bauvolumen oder Honorar, Leistungszeitraum, Ansprechpartner). Aus der Beschreibung muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber selbst durchgeführt hat. Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto ? 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 2021.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Nachzuweisen ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Diplom-Ingenieur/in (FH/TH/TU), Bachelor oder Master) oder ein vergleichbarer Abschluss
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.