Vorzulegende Unterlagen
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben.
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen).
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird).
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen.
- Wenn möglich, Datenart *.X83.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n).
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
- Urkalkulation mit Schlussblatt (z. B. EFB-Blatt) einschl. Kalkulation der Leistungen der Unterauftrag-/Nachunternehmer.
- Zur Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)".
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354). Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den oben genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG.
- Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den oben genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung der Unterauftrag-/Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Bewerbung / das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.