Die Maßnahme auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen umfasst den Rückbau und die Erneuerung von Fahrzeugrückhaltesystemen nach dem aktuellen Stand der Technik (RAL-RG 620). Die Leistung beinhaltet die fachgerechte Demontage, das hydraulische Rammen von Stahlpfosten sowie die Montage von zertifizierten Stahlschutzplankensystemen inklusive der erforderlichen Übergangskonstruktionen und Endstücke. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der strengen Vorgaben zur Verkehrssicherheit und der Baustellenlogistik "unter rollendem Rad" auszuführen.
Herstellung der Fahrzeugrückhaltesysteme.Art und Umfang der Leistung ergeben sich im Detail abschließend aus den beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis.
B6 zwischen Laatzen und Gleidingen.Die Maßnahme führt an Rethen vorbei und umfasst folgende Abschnitte:. Abschnitt 660 AB + 0.000,0 bis 660 AB 0.800,0. Abschnitt 660 CD + 0.000,0 bis 660 CD 0.900,0. Abschnitt 680 + 0.000,0 bis 680 + 3.100,0. Abschnitt 685 + 0.000,0 bis 685 + 0.100,0
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Gemäß § 11 VOB/A-EU erfolgt die gesamte Verfahrenskommunikation (Angebote, Bieterfragen, Rügen) zwingend und ausschließlich über das Vergabeportal [Portal-Name]. Anfragen per regulärer E-Mail, Fax oder Telefon werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht nicht beantwortet. Bieter müssen sich eigenverantwortlich im Portal über Änderungen oder Antworten informieren.
Kontaktdaten:Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und DigitalisierungAuf der Hude 221339 Lüneburg
Frist und Einlegung von Rechtsbehelfen:Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Empfohlene Ortsbesichtigung:Den Bietern wird vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen, sich vor Ort über die baulichen und logistischen Gegebenheiten zu informieren. Spätere Nachforderungen (Nachträge), die auf Unkenntnis der ohne weiteres erkennbaren örtlichen Verhältnisse beruhen, werden nicht anerkannt.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGB Hannover, Dorfstraße 17-1930519 Hannoverhttps://vergabe.niedersachsen.de
Die Angebotsöffnung (Submission) erfolgt rein elektronisch über die eVergabe-Plattform auf Grundlage des § 14 EU Abs. 1 VOB/A. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote ausdrücklich nicht zugelassen. Die Öffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip). Den Bietern wird im Nachgang gemäß § 14 EU Abs. 2 VOB/A unverzüglich das Öffnungsprotokoll elektronisch zur Verfügung gestellt.
1. Regelung zur Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU VOB/A):Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (z. B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen) nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung oder den Angebotspreis betreffen, ist rechtlich ausgeschlossen. Erfolgt eine Nachforderung, ist diese vom Bieter zwingend innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Kalendertagen über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform zu erfüllen. Ein fruchtloser Fristablauf führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
2. Sämtliche weiteren verfahrensrelevanten Informationen, Fristen und Bedingungen sind vollumfänglich den elektronischen Vergabeunterlagen im Projektraum der Plattform zu entnehmen.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von vergleichbaren Referenzprojekten über die Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen nachzuweisen. Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Als vergleichbar gelten Maßnahmen, die kumulativ folgende Merkmale aufweisen:Errichtung von Stahl-Schutzplankensystemen (Systeme nach RAL-RG 620) im Bereich von Bundesstraßen oder vergleichbaren Straßenverkehrswegen.Nachweis über die fachgerechte Montage von Schutzplankensystem pro Einzelmaßnahme.Ausführung unter den Bedingungen fließenden Verkehrs (Verkehrssicherung nach ZTV-SA).Die Referenznachweise müssen Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner, zum Leistungsumfang, dem Ausführungszeitraum sowie dem Montageort enthalten.
Sofern für die Maßnahme spezifische Übergangskonstruktionen oder Anpralldämpfer (z. B. für Knotenpunkte) vorgesehen sind, ist in mindestens einer der Referenzen die fachgerechte Montage solcher zertifizierten Spezialsysteme nachzuweisen.
Mindestanforderung an den Umsatz:Der Bieter hat eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Dies betrifft sowohl den Gesamtumsatz als auch den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist hier: Fahrzeugrückhaltesysteme.Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für dieses Bauvorhaben ist nachzuweisen.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B sowie den Besonderen Vertragsbedingungen, Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Geforderte Sicherheiten:- Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme.- Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme.
Für die Angebotsabgabe wird keine bestimmte Rechtsform gefordert. Im Falle der Auftragserteilung (Zuschlag) ist der Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder erforderlich. Mit dem Angebot ist zwingend eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung bestätigt und ein alleinvertretungsberechtigter Bevollmächtigter für das Verfahren und die Vertragsabwicklung benannt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag erst nach Vorlage folgender Nachweise zu erteilen:Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate).Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.Der Zuschlag erfolgt unter der Bedingung der vollumfänglichen Einhaltung der geltenden vergaberechtlichen und vertraglichen Bestimmungen gemäß VOB/A-EU und VOB/B.