Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück (NLSTBV, Gb Osnabrück) beabsichtigt an der Bundesstraße B 51, die bestehende Talbrücke Oesede km 7,979 über DB / WI. Düte (BW 5898; 3714507) in Georgsmarienhütte durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1965 und überspannt im Ortsteil Oesede u.a. die Oeseder Straße (Gemeindestraße), die Bahnstrecke "Haller Willem" sowie dasGewässer Düte.Die Bundesstraße 51 verläuft von Münster im Süden nach Osnabrück im Norden und nimmt den überregionalen Verkehr auf und verteilt diesen auf das untergeordnete Straßennetz.Der Abschnitt 130 (Osnabrücker Straße) liegt in Georgsmarienhütte (Ortsteil Oesede), unmittelbar nach der Anschlussstelle NK3714009 (B 51; L 95). Im betrachteten Streckenabschnitt (Abschnitt 130) liegt die Verkehrsstärke (DTV 2021) bei 20.700 Kfz/24h und der DTVSV bei 900 SV/24h. Damit liegt der Schwerverkehrsanteil bei rund 4,3% und stieg damit gegenüber dem Jahr 2015 (DTV 2015 - 19.900 Kfz/24h; DTVSV 2015 - 800 SV/24h) um rd. 12,5%. Der Gesamtverkehr nahm um rund 4% zu.
Der betrachtete Abschnitt der Bundesstraße 51 befindet sich bedingt durch die Talbrücke Oesede in Dammlage. Die Fahrbahn wird auf den neuen Querschnitt der Brücke angepasst. Durch den breiteren Querschnitt der Fahrbahn sind die Böschungsbereiche anzupassen und auf den Bestand zurückzuführen. Die Lage der Fahrbahn orientiert sich an der vorhandenen Trasse.
Baulast- und Vorhabensträger ist die Bundesrepublik Deutschland.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt noch nicht vor, dieser wird im September 2026 erwartet. Sobald dieser vorliegt, werden die Unterlagen zur Verfügung gestellt.Die geschätzten Baukosten für die Gesamtmaßnahme liegen bei ca. 30 Mio. EUR brutto.Mit diesem Auftrag soll die Vergabe der Leistung örtliche Bauüberwachung (Bauwerk / Straßenbau / Regenrückhaltebecken) inkl. erforderlicher besonderer Leistungen des LeistungsbildesObjektplanung Ingenieurbau und eine zeitweise geologische Betreuung (Baugrundgutachter für Altlasten) auf Stundenbasis erfolgen.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen der Leistungsphasen (LPH) vergeben:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen zu LPH 8- Kostenkontrolle- Örtliche Bauüberwachung- Baugrundgutachter für Altlasten- Überwachung des Stahlbaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle
Objektplanung für Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen zu LPH 8- Kostenkontrolle- Örtliche Bauüberwachung
Die Leistungen sind in Zusammenarbeit mit der Bauoberleitung (BOL), des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie der Umweltbaubegleitung (UBB) zuerbringen. BOL, SiGeKo und UBB werden separat beauftragt. Beauftragungen weiterer Leistungen, über die Bauüberwachung hinaus, an ein und denselben Auftragnehmer sind nicht möglich.
Zeitlicher Ablauf:Die Bautätigkeit für das Regenrückhaltebecken und somit die entsprechenden Bauüberwachungsleistung ist für Herbst / Winter 2026 (ca. ab Oktober 2026) anvisiert, der Brückenersatzneubau wird ca. Mitte 2027 starten. Eine Verzögerung bzw. Verlängerung einzelner Baufristen und damit auch der gesamten Baumaßnahme ist nicht auszuschließen und entsprechend bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die reine Bauzeit wird auf rund 40 Monaten veranschlagt.Der grundlegende Vertragszeitraum beginnt voraussichtlich im September 2026 nach Beauftragung der Bautätigkeit für das Regenrückhaltebecken und endet mit der vorbehaltlichen Annahme der Schlussrechnung des Brückenersatzneubaus.
Bundesstraße B 51, Talbrücke Oesede km 7,979 über DB /WI. Düte (BW 5898; 3714507) in Georgsmarienhütte
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des AuftragsDer Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 400.000,00 EUR
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.
Alternativ: Zusicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Studiennachweis (Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen) und 3 persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen in Bezug auf örtliche Bauüberwachung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:3 Referenzobjekte des Bewerbers zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren.Der Bieter muss mindestens 5 Ingenieur/-innen beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.