Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr -Geschäftsbereich Verden - beabsichtigt im Zuge des geplanten Baues der Ortsumgehung Celle, Nordteil, vorab zur Umsetzung vonKompensationsmaßnahmen, die benötigten Flächen auf Kampfmittelvorkommen untersuchen zu lassen. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt auf ehemals militärischgenutzten Flächen, die sich im Eigentum der Bundesimmobilienanstalt befindet. Diese stellt die Flächen den eingriffsverursachenden Behörden zur Verfügung.
- Baustelleneinrichtung- Begleitung der Kampfmittelräumung- Proben durch 5 Sondierungsbohrungen und zweiOberbodenmischproben entnehmen und analysieren- Erstellung einer Gefährdungsabschätzung undFlächenkategorisierung nach BFR BoGwS
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ImÜbrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).