Zur Niederschrift der oberhalb aufgeführten Bedingungen ist der Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung soweit erforderlich und möglich zu verwenden.
Folgende Unterlagen sind, soweit erforderlich, mit dem Angebot einzureichen:
- HVA F-StB Angebotsschreiben
- HVA F-StB Leistungsbeschreibung mit den Preisen
- HVA F-StB Honorarermittlung
- HVA F-StB Honorarübersicht
- HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA F-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird).
- HVA F-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen)
- HVA F-StB Liste der Projektverantwortlichen
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich zu den oben genannten, mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (s. Eigenerklärung zur Eignung)
- Qualifikationsnachweise zu den Personen (s. Eigenerklärung zur Eignung)
- Nachweis der Verpflichtung der mit der Ausführung der vertraglichen Leistung befassten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz, durch eine Dienststelle der gleichen Behörde, nicht älter als drei Jahre.
Sollten Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die bislang noch nicht im Sinne des Verpflichtungsgesetzes verpflichtet wurden, ist für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, spätestens bei Vertragsschluss, das entsprechende Formular ausgefüllt und von der/den zu verpflichtenden Person/en unterschrieben einzureichen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung der mit der Ausführung der vertraglichen Leistung befassten Mitarbeiter nach dem Verpflichtungsgesetz
- Namen der Nachunternehmer
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Partnerschaftsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Honorarkalkulation
Die Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer vorzulegen.
Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.