Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Formulare für "Qualifikationszertifikate" gemäß ZTV M 13 (Anhang 8)
- Formular für "Protokoll zur Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand" gemäß ZTV M 13 (Anhang 5)
- Formular für "Eigenüberwachungsprotokolle" gemäß ZTV M 13 (Anhang 2)
- Prüfbericht der BASt über die angebotenen Markierungsmaterialien mit dem Verlauf der Rundlaufprüfanlage
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS-Nachweis)
- Eignungsnachweis gemäß ZTV M zu den Abschnitten 10 und 11 der ZTV (u.a. Qualifikationszertifikat, Zertifikat "Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen", Fahrzeug und Geräteliste von allen Markierungsmaschinen) / Qualifikationszertifikate gemäß ZTV M 13
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Zu den jeweils gewählten Leiteirichtungen sind die Systembezeichnung und die zugehörige Prüfzeugnisnummer anzugeben
- Präqualifizierungsbestätigung (gem. Angebotsschreiben Punkt Nr. 6)
Für nicht präqualifizierte Bieter und jeden nicht präqualifizierten Nachunternehmer:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung