2025-113_Messeverkehrslenkung_2026
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R9MA

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R9MA/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Für die auf dem Messegelände Hannover durchzuführenden Messen sind teilweise spezielle Formen der Verkehrsführung erforderlich, um die An- und Abreise der Messeteilnehmer und -besucher sicher und zügig zu gewährleisten. Hierbei ist eine zu erwartende Anzahl von ca.
10.000 - 25.000 Kfz möglichst störungsfrei zum Messegelände hin und wieder zurück zu führen. Hierzu werden Verkehrssicherungsleistungen getrennt nach Verkehrssicherungen mit Verkehrssicherungseinrichtungen und dem Einsatz von mobilen Anzeigentafeln ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Zeitraum von April 2026 bis November 2026 für folgende
Messen zu erbringen:

Hannover Messe vom 20.04. bis 24.04.2026
IAA vom 15.09. bis 20.09.2026
EuroTier vom 10.11. bis 13.11.2026

Haupterfüllungsort

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover

Das Messegelände in Hannover liegt direkt an der B6 in Laatzen. Die Anfahrt kann über die BAB A2, BAB A7, BAB A37, B3, B65 und B443 zur B6 erfolgen. Die geforderte Leistung im Rahmen der Verkehrssicherung ist im Wesentlichen auf dem Messeschnellweg - MSW (BAB A37, B3, B6, B443) zu erbringen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Hannover Messe vom 20.04. bis 24.04.2026
IAA vom 15.09. bis 20.09.2026
EuroTier vom 10.11. bis 13.11.2026

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Die Qualifikation nach MVAS "99 für die verantwortliche Person für alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs ist nachzuweisen.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als Zugfahrzeuge der Blitz- und Spurtafelwagen des AN Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 7,49 t einzusetzen sind. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Forderungen Teil A, Pkt. 7 RSA21 i. V. m. der DIN 30710 gekennzeichnet sein.

Die eingesetzten Fahrzeuge und PSAs haben die vorgeschriebenen Kennzeichnungen nach DIN 30710 bzw. EN ISO 20471 einzuhalten.

Die zu verwendenden Tafeln müssen in ihrer optischen Charakteristik den Anforderungen der DIN EN 12966-1 entsprechen. Dies ist auf Verlangen durch ein Zertifikat der BASt oder gleichwertig nachzuweisen. Die sichtbare Anzeigenfläche muss mindestens eine Größe von 1200 x 1600 mm (b x h) aufweisen und frei
programmierbar für Texte und Symbole sein. Der Abstand der einzelnen Leuchtdioden in der Anzeigenfläche darf einen Abstand von 20 mm untereinander nicht übersteigen. Alle Tafeln müssen in mehrfarbiger Ausführung mindestens aber rot und weiß darstellbar sein.

Zur Steuerung hat der AN eine Zentrale (Server) bereitzustellen und einen 24h-Dienst aufrecht zu erhalten. Dem AG ist jederzeit der Zugriff auf den Server sowie die Überprüfung der Funktion der mobilen Anzeigetafeln über eine Webanwendung mittels Webbrowser zu ermöglichen. Es sind ZWEI Steuerungs- und Kontrolleinheiten der Routinganlage beim AG vorzusehen (1 x für Mitarbeiter der VMZ für die Anlagen an B.-Str., 1 x für Mitarbeiter der Die Autobahn für die Anlagen an BAB). VMZ und Die Autobahn haben jeweils
Sichtberechtigungen auf alle installierten Anzeigetafeln.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Sonstige

Eine Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß § 10 Abs. (1) Pkt. 2 Arbeitszeitgesetz ist vom AN beim Gewerbeaufsichtsamt an seinem Betriebssitz vorab einzuholen und auf Verlangen des AG dem AG vorzulegen. Die im geltenden Recht beschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten sind einzuhalten. Dies gilt
auch für sämtliche Nachunternehmer.

Der AG stimmt mit der zuständigen Verkehrsbehörde ein Verkehrslenkungskonzept zur Anreise und Rückreise einer jeden Messe ab. Das Verkehrslenkungskonzept wird durch die Verkehrsbehörde angeordnet. Zusätzliche weitere Behinderungen des Straßenverkehrs sind nach Möglichkeit auszuschließen oder auf ein Minimum zu beschränken. Die notwendige Verkehrssicherung ist jeweils gem. den dafür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses vorzusehen und umzusetzen. Die gesamte Verkehrssicherungseinrichtung hat der AN zu liefern und für den gesamten Einsatz zur Verfügung zu stellen und vorzuhalten.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Evtl. erforderliche Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen wie Strom, Telefon, Wasser und Abwasser muss der AN selbst erkunden und herstellen. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Beschaffung von evtl. erforderlichen Lager- und Arbeitsplätzen ist Sache des AN. Die Lagerplätze sind nach der Leistungserbringung zu säubern. Anfallende Kosten hierfür sind in die entsprechenden
Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Das Personal des AN wird umfassend (theoretisch und vor Ort am MSW bezüglich der Praxis) durch den AG eingewiesen. Zusätzliche Kosten für eine Einweisung des AN sind in die entsprechenden Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Der AN betreibt, unterhält und wartet die Anlage während der gesamten Vorhaltedauer. Er hat dafür Sorge zu
tragen, dass Störungen innerhalb kürzester Zeit nach Feststellung behoben werden. Größere Schäden und Ersatzleistungen sind spätestens 24 Stunden nach Auftreten der Störung zu beseitigen bzw. abzuschließen. Arbeitet die Anlage an einem Tag nicht ordnungsgemäß, wird dieser Tag nicht vergütet.

Alle Kosten wie Datenübertragung, Akkuwechsel, Reinigung der Anlage, Ersatz bei Beschädigung etc. sind in
die OZ einzurechnen.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

04.02.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

03.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Zusätzliche geltende Vertragsbedingungen:
- ZTV-SA 97 Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (einschl. Änderung zur ZTV--SA Nr. B5761,
Ausg. 1997)
- RSA Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021
- MVAS Merkblatt für erf. Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
- StVO
- DIN 30710
- Alle gültigen Unfallverhütungsvorschriften
- Sonstige einschlägige Regelwerke in der 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung

Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

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