Entsorgung von Bodenmaterial 2026 bis 28, (Entsorgung von nicht und gefährlichem Abfall)
Siehe Vergabeunterlagen
Im Gebiet des Landkreis Aurich
Der Preis ist das alleinige Auswahlkriterium
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGeschäftsbereich AurichEschener Allee 3126603 Aurich
Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens Unterlagen nachzufordern.