Verfahrensangaben

2025-107_L16_und_B3_Objekt-_und_Tragwerksplanung_bes._Leistungen_mehrere_Bauwerke

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71322300-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das Bestandsbauwerk L16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Landesstraße L16 über den Wasserlauf des Ditzum-Bunder Sieltiefs und verbindet die Ortschaften Oldendorp und Ditzumerverlaat. Das Bauwerk verbindet zudem die Landestraße L 16 mit der Kreisstraße K 42.
Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der L 16 betrug im Jahr 2021 800 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von unter 2 %.
Das Bauwerk L 16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief wurde im Zuge einer Nachrechnung aus dem Jahr 2019 von der Bk 45 auf die Bk 30 herabgestuft und mit einer Restnutzungsdauer bis 2039 versehen. Aus diesen Gründen ist das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen.

Im Zuge der Gesamtmaßnahme "B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26" sind zur Querung untergeordneter Verkehrswege und Gewässer mehrere Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hierzu zählen auch die Bauwerke 2.04 Unterführung Daerstorfer Stadtweg bei Bau-km 132+727,444 sowie 3.06 Unterführung Schützenstraße bei Bau-km 135+629,228. Beide Bauwerke dienen der kreuzungsfreien Führung der B3 OU Elstorf über die jeweiligen Gemeindestraßen und gewährleisten die dauerhafte Anbindung des nachgeordneten Wegenetzes.
Die Trasse der B3 OU Elstorf verläuft westlich der Ortslagen Ovelgönne, Ketzendorf und Elstorf und verbindet die B73 im Norden mit der bestehenden B3 südlich von Elstorf. Sie bildet damit einen leistungsfähigen Abschnitt der B3 neu und übernimmt eine wichtige Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen A26 und A1. Die Ingenieurbauwerke fügen sich konstruktiv und gestalterisch in das Gesamtprojekt ein und sichern die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Neubaustrecke.

Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022.
Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben.
Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung).
Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen:
- Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3)
- Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1)
- Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung
- Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen:

L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief
Ersatzneubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6)
Rückbau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6)
Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6)

B3 OU Elstorf BW 2.04
Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6)
Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6)

B3 OU Elstorf BW 3.06
Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6)
Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6)

Allgemeine Objektbeschreibungen:

L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief
Ersatzneubau: Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist grundsätzlich in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbreitert werden. (RQ9B) Es sind die in Kapitel 2.2.4 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten.
Rückbau: Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen.
Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.

B3 OU Elstorf BW 2.04
Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden.
Es sind die in Kapitel 2.4.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten.
Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.

B3 OU Elstorf BW 3.06
Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden.
Es sind die in Kapitel 2.6.3 genannten Randbedingungen zu beachten.
Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Planungsleistung umfasst neben dem eigentlichen Entwurf, die Erarbeitung eines standardisierten Typenentwurfs für Brückenbauwerke mit einer in der Planung festzulegenden und eindeutig einzugrenzenden Spannweite bzw. definierten Spannweitenbereichen. Ziel ist die Entwicklung eines wiederverwendbaren statisch-konstruktiven Entwurfskonzepts, das sich für vergleichbare Überführungsbauwerke unter variierenden Randbedingungen einsetzen lässt. Hierzu zählen insbesondere unterschiedliche Fahrbahnbreiten, die Berücksichtigung von Regelquerschnitten mit oder ohne Geh- und Radweg, die Auslegung für das Lastmodell LM1 oder - sofern maßgebend - für MLC 70/70-150, die Anpassung an verschiedene Schiefwinkligkeiten sowie die Festlegung von Mindestkonstruktionsdicken und die Berücksichtigung unterschiedlicher Gründungsverhältnisse. Der Typenentwurf soll eine belastbare planerische Grundlage schaffen, auf deren Basis zukünftige Einzelbauwerke im Wesentlichen nur noch in der Leistungsphase 3 an die projektspezifischen Randbedingungen angepasst werden müssen.
Im Rahmen der Leistung ist zunächst die geometrische, konstruktive und statische Grundstruktur des Brückentyps festzulegen. Zur Verdeutlichung sind typische Konstruktionsarten des Überbaus zu definieren, wie z. B. Stahlbetonplatte, Spannbetonplatte, Spannbetonplattenbalken, Verbundquerschnitte o.Ä. Dies umfasst die Festlegung der Querschnittsbreiten, lichten Höhen und lichten Weiten, Konstruktionshöhen, mögliche Schiefwinkligkeit, Mindestkonstruktionsdicken sowie maßgebender Achsabstände und Kappenbreiten. Die Anwendungsgrenzen des Typs sind eindeutig zu beschreiben und mit Bezug auf die jeweiligen konstruktiven und statischen Parameter abzugrenzen.
Die Verkehrslastannahmen sind auf Grundlage der einschlägigen Regelwerke eindeutig festzulegen. Neben dem Lastmodell LM1 ist zu prüfen, ob die Beanspruchungen durch MLC 70/70-150 maßgebend sind. Falls dies zutrifft, sind die daraus resultierenden erforderlichen Anpassungen in der Dimensionierung darzustellen. Ebenso sind die daraus entstehenden potenziellen Mehrkosten für die Brückenkonstruktion in nachvollziehbarer Form zu ermitteln und zu dokumentieren.
Darüber hinaus sind konzeptionelle Ansätze für geeignete Gründungsvarianten zu entwickeln, wie beispielsweise Flachgründungen oder verschiedene Formen der Tiefgründung. Dabei sind die Einsatzgrenzen und Anwendungsvoraussetzungen des Entwurfs systematisch darzustellen, einschließlich maximaler Spannweiten, minimaler und maximaler Fahrbahnbreiten, Grenzwerte für zulässige Setzungen, Durchbiegungen und Verformungen. Auch die Abhängigkeit der Abmessungen der Unterbauten von der lichten Höhe ist zu definieren.
Zusätzlich ist die mögliche Integration einer Lärm- oder Irritationsschutzwand bis zu 5,00 m planerisch vorzusehen. Hierbei sind die daraus resultierenden statischen, konstruktiven und gestalterischen Auswirkungen auf den Überbau, die Kappen und die Gründung zu berücksichtigen.
Ergänzend ist eine Bewertung verschiedener Bauweisen im Hinblick auf Bauzeit und Bauverfahren vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere die Anwendbarkeit von Schnellbauverfahren zu untersuchen, wie etwa modulare Fertigteilbauweisen, teilvorgefertigte Überbauten oder beschleunigte Bauverfahren mit kurzen Sperrzeiten. Die Vor- und Nachteile dieser Bauweisen sind unter technischen, wirtschaftlichen und logistischen Gesichtspunkten darzustellen. Für die spätere Anwendung ist festzulegen, unter welchen Randbedingungen eine Schnellbauweise zweckmäßig ist und in welchen Fällen eine konventionelle Ortbetonbauweise vorzuziehen ist. Die zu erwartenden Unterschiede hinsichtlich Bauzeit, Baukosten und Bauablauf sind konzeptionell zu bewerten und in tabellarischer oder beschreibender Form zu dokumentieren.
Die Ergebnisse sind in einer umfassenden und nachvollziehbaren Dokumentation festzuhalten. Hierbei ist ein modulares Konzept zu entwickeln, das eine strukturierte Anpassung des Entwurfs an geänderte Randbedingungen innerhalb der Anwendungsgrenzen ermöglicht - etwa die Umstellung von Flach- auf Tiefgründung, die Ergänzung oder den Wegfall eines Radwegs oder die Integration von Fahrzeugrückhaltesystemen.
Abschließend ist eine technische Beschreibung zu erstellen, die als Leitfaden für die Verwendung des Typenentwurfs durch Dritte dient. Dieser Leitfaden soll die notwendigen Schritte und Parameter erläutern, um die Konstruktion und Statik an geänderte Randbedingungen innerhalb der zuvor definierten Anwendungsgrenzen anzupassen und so eine einheitliche, wirtschaftliche und regelkonforme Planung zu unterstützen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
22
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
26831
Deutschland
DE94C

L16 ü. WL. Ditzum-Budner Sieltief
B3 OU Elstorf - BW 2.04
B3 OU Elstorf - BW 3.06

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen

Referenzen Objekt- und Tragwerksplanung:
- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2015 und dem Einrei-chen des Angebotes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leis-tungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wur-den.
- Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung).
- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Ob-jektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachpla-nung Tragwerksplanung für ein Brücken-bauwerk (Straßenbrücke; Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten
Kriterien nach deren Maßgabe die Wertung der Referenzen erfolgt: s. Anlage 2.2 Bewertungsmatrix Referenzen ü. WL. Ditzum-Bunder Sieltief

Berechnung der Punkte:
- Jede Referenz wird separat bewertet.
- Jede Referenz kann maximal = 14 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt so-wohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 42 Punkte (3 Referenzen á 14 Punkte). Die Be-wertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert.
- Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/84 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wer-tungskriterium 1 Preis zu erzeugen
BIM-Referenz
- Es ist vom Bewerber eine BIM-Referenz einzureichen.
- Mindeststandard der BIM-Referenz:
Es werden nur Referenzen gewertet, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:
Für die Referenz des BIM-Modellautors/Fachplaners:
- Erstellung eines 3D-Modells in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich (Verkehrsanlagenplanung oder Planung Ingenieurbau-werk)
und
Für die Referenz des Gesamtkoordinators:
- Koordination von Fachmodellen in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich

- Es sind Referenzbescheinigungen dem Angebot beizulegen.
- Bei der BIM-Referenz handelt es sich um ein einzuhaltendes Mindestkriterium. Eine in Anlage 2.1 ge-nannten Referenz kann auch als BIM-Referenz dienen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R0U3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000 EUR

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Projektleitung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/-in oder vergleichbar und mindestens acht Jahre Berufserfahrung
- Projektingenieur/-innen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/-in oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung
- Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Siehe Anl. 2.2_Bewertungsmatrix Referenzen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bieter muss mindestens 5 Ingenieur/-innen beschäftigen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung