Im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle B 6/B 442-Himmelreich und der Anschlussstelle B 6/L 193 (Hannoversche Straße) weist die B 6 einen nicht dem Stand der Technik entsprechenden Re-gelquerschnitt sowie fehlende Ein-/Ausfädelungsstreifen an den Anschlussstellen auf, so dass aufgrund dieser Defizite und der baulichen Zustände eines Großteils der Bauwerke die Erneuerung aller Bauwerke und ein Umbau der B 6-Fahrbahn (OU Neustadt am Rübenberge) notwendig sind.
Folgende weitere Aspekte sind bei der Erbringung der Leistung zwingend zu berücksichtigen:
1.1 Berücksichtigung der Auflagen aus der Baurechtserlangung (z.B. Planfeststellungsbeschluss, Ergänzungsbeschluss, Auflagen aus den Stellungnahmen der TÖBs, Vereinbarungen mit Dritten), dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, UVS, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.
1.2 Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasserschifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger)
1.3 Abgrenzen der Leistungen bei Gemeinschaftsmaßnahmen
1.4 Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten; zur Integration der Umweltbelange ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den fachlich beteiligten Gewerken (in der Regel Erd- und Deckenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Grunderwerb, Vermessung, Landschaftsbau usw.) erforderlich
1.5 Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, Forst)
1.6 Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgetreten sind, sind zu berücksichtigen.
Die Umweltbaubegleitung (UBB) wird durch eine nachweislich qualifizierte Person/Gruppe an Personen wahrgenommen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durch-führung der Bauarbeiten unter Umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Eine weitere Aufgabe ist die Koordination unter Integration anderer fachlich Beteiligter im Bereich der Umweltplanung (insb. LAP). Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomischen Schäden und dienen der Unterstützung des Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen.
Die UBB ist von kompetenten Fachleuten durchzuführen. Diese benötigen insbesondere umfassen-de Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes, umfangreiches naturschutzfachliches Wissen, bauvertragliches und bautechnisches Grundwissen, praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrung im Projektmanagement und der -koordination sowie Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungs-geschick. Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle und Begleitung aller vorhabenspezifischen Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Umsetzung von Umweltauflagen und das Einhalten all-gemeiner Standards zum Umweltschutz kontrolliert. Dies bezieht alle Schutzgüter die sich aus dem UVPG ergeben mit ein.
Aufgaben der UBB umfassen insbesondere:
- Kontrolle und fachliche Begleitung der vorgezogenen Maßnahmen
- Kontrolle und fachliche Begleitung des Baugeschehens sowie der
Kompensationsmaßnahmen
- Kontrolle der Einhaltung von umweltfachlichen Standards, Fachnormen, technischen und landschaftspflegerischen Vermeidungsmaßnahmen sowie der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss
- im Bedarfsfall Einholen von Einschätzungen/Informationen bei Fachbehörden und/oder Fachgutachter, Verbänden usw. und Ausarbeitung von im Zuge des Baus ggf. notwendigen Anpassungen von Schutzmaßnahmen usw.
- Prüfung der Ausführungsunterlagen auf die Umsetzung planfestgestellter Umweltauflagen
- Begleitung der Erdbauarbeiten, Einweisung der Baufirmen bzgl. festgesetzter
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
- Erstellen eines für fachfremde Beteiligte verständlichen, übersichtlichen umweltfachlichen Bauleitfadens
- regelmäßige, fortlaufende Dokumentation und Protokollierung der Tätigkeiten im Zuge der UBB, Beweissicherung
- Kontrolle und Dokumentation der Herstellung aller festgesetzten Maßnahmen
- Prüfung der Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen aus umweltfachlicher Sicht
- Zusammenarbeit und Austausch mit der örtlichen Bauüberwachung, Beratung und Information dieser
Durch die Umweltbaubegleitung sollen außerdem ggf. während der Ausführungsplanung und Bauausführung auftretende, unvorhersehbare Konflikte mit Natur, Umwelt und artenschutzrechtlichen Belangen rechtzeitig erkannt werden.
Für die vorliegende Leistungsanfrage zur UBB sind die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen des LBP relevant. In der Spalte Leistungsbild UBB sind die im Rahmen der UBB zu erbringenden Leistungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt und bei der Ermittlung des Honorars entsprechend zu berücksichtigen:
Zusätzlich wird die Bodenbaubegleitung ausgeschrieben, die Aufgaben der BBB umfassen:
Definition der bodenschützenden Randbedingungen und Auflagen der Behörden.
- Erstellen und Prüfen der notwendigen Planungs- und Datengrundlagen
- Festlegen der aus Bodenschutzsicht notwendigen Maßnahmen
- Erstellen von bodenkundlichen Ausführungsplänen (z.B. Festlegungen von Flächen und
Umsetzung für Bodenabtrag und Einbau, Rekultivierungsziele, etc.)
- Teilnahme an Bausitzungen
- Beraten bei der Bauausführung vor Ort (z.B. Beurteilen von Bodenfeuchte und Einsatzgrenzen für Baumaschinen
- Kontrolle der Bauausführung
Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 zu erstellen.
Das Bodenschutzkonzept bildet für alle Phasen des Bauvorhabens die notwendigen Daten, Auswirkungen und Maßnahmen zum baubegleitenden Bodenschutz einschließlich der Vermittlung von In-formationen und die Dokumentation ab. Es beschreibt das zeitliche und räumliche Management textlich und durch großmaßstäbliche Pläne (Bodenschutzplan). Dazu werden Daten über Bodenei-genschaften, -funktionen und -empfindlichkeiten ausgewertet und mit Informationen über Baumaß-nahmen, Bauzeiten und Baubedarfsflächen zusammengeführt.
Für Teilabschnitt "DB-Brücke" ist bereits ein Bodenschutzkonzept beauftragt. Daher wird nur die Bodenbaubegleitung für diesen Teilabschnitt beauftragt.