Verfahrensangaben

2025-77_OU_Neustadt_B6_Umweltbaubegleitung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
03-0262400000-53
Bismarckstraße 39
31582
Nienburg
Deutschland
DE927
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71313450-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Ortsumge-hung Neustadt am Rübenberge der B 6. Der Ausbau der Bundesfernstraße ist zwischen der Anschlussstelle Himmelreich und der Anschlussstelle Hannoversche Straße (L 193) geplant und beinhal-tet die Erneuerung von sieben Bauwerken. Hierzu zählen die Leinebrücke sowie das Bauwerk über die DB-Strecke. Abschnittsweise wird die ausgebaute Straße mit Lärmschutzwänden versehen.

Vorliegend werden Leistungen zur Umweltbaubegleitung (UBB) für das Projekt ausgeschrieben. Die Umweltbaubegleitung hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren.

Der Einsatz der UBB startet mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich auf die gesamte Bauphase. Der Zeitplan sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss in 10/2026 rechtskräftig ist. Aufgrund der prognostizierten Lebensdauer der Bahnbrücke erfolgt der Baubeginn hier bereits ab 10/25 mit Baumfällarbeiten in dem Bereich und anschließenden Bauvorbereitungsmaßnahmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle B 6/B 442-Himmelreich und der Anschlussstelle B 6/L 193 (Hannoversche Straße) weist die B 6 einen nicht dem Stand der Technik entsprechenden Re-gelquerschnitt sowie fehlende Ein-/Ausfädelungsstreifen an den Anschlussstellen auf, so dass aufgrund dieser Defizite und der baulichen Zustände eines Großteils der Bauwerke die Erneuerung aller Bauwerke und ein Umbau der B 6-Fahrbahn (OU Neustadt am Rübenberge) notwendig sind.

Folgende weitere Aspekte sind bei der Erbringung der Leistung zwingend zu berücksichtigen:
1.1 Berücksichtigung der Auflagen aus der Baurechtserlangung (z.B. Planfeststellungsbeschluss, Ergänzungsbeschluss, Auflagen aus den Stellungnahmen der TÖBs, Vereinbarungen mit Dritten), dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, UVS, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag.
1.2 Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasserschifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger)
1.3 Abgrenzen der Leistungen bei Gemeinschaftsmaßnahmen
1.4 Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten; zur Integration der Umweltbelange ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den fachlich beteiligten Gewerken (in der Regel Erd- und Deckenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Grunderwerb, Vermessung, Landschaftsbau usw.) erforderlich
1.5 Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, Forst)
1.6 Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgetreten sind, sind zu berücksichtigen.

Die Umweltbaubegleitung (UBB) wird durch eine nachweislich qualifizierte Person/Gruppe an Personen wahrgenommen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durch-führung der Bauarbeiten unter Umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Eine weitere Aufgabe ist die Koordination unter Integration anderer fachlich Beteiligter im Bereich der Umweltplanung (insb. LAP). Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomischen Schäden und dienen der Unterstützung des Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen.
Die UBB ist von kompetenten Fachleuten durchzuführen. Diese benötigen insbesondere umfassen-de Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes, umfangreiches naturschutzfachliches Wissen, bauvertragliches und bautechnisches Grundwissen, praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrung im Projektmanagement und der -koordination sowie Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungs-geschick. Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle und Begleitung aller vorhabenspezifischen Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Umsetzung von Umweltauflagen und das Einhalten all-gemeiner Standards zum Umweltschutz kontrolliert. Dies bezieht alle Schutzgüter die sich aus dem UVPG ergeben mit ein.

Aufgaben der UBB umfassen insbesondere:

- Kontrolle und fachliche Begleitung der vorgezogenen Maßnahmen
- Kontrolle und fachliche Begleitung des Baugeschehens sowie der
Kompensationsmaßnahmen
- Kontrolle der Einhaltung von umweltfachlichen Standards, Fachnormen, technischen und landschaftspflegerischen Vermeidungsmaßnahmen sowie der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss
- im Bedarfsfall Einholen von Einschätzungen/Informationen bei Fachbehörden und/oder Fachgutachter, Verbänden usw. und Ausarbeitung von im Zuge des Baus ggf. notwendigen Anpassungen von Schutzmaßnahmen usw.
- Prüfung der Ausführungsunterlagen auf die Umsetzung planfestgestellter Umweltauflagen
- Begleitung der Erdbauarbeiten, Einweisung der Baufirmen bzgl. festgesetzter
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
- Erstellen eines für fachfremde Beteiligte verständlichen, übersichtlichen umweltfachlichen Bauleitfadens
- regelmäßige, fortlaufende Dokumentation und Protokollierung der Tätigkeiten im Zuge der UBB, Beweissicherung
- Kontrolle und Dokumentation der Herstellung aller festgesetzten Maßnahmen
- Prüfung der Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen aus umweltfachlicher Sicht
- Zusammenarbeit und Austausch mit der örtlichen Bauüberwachung, Beratung und Information dieser

Durch die Umweltbaubegleitung sollen außerdem ggf. während der Ausführungsplanung und Bauausführung auftretende, unvorhersehbare Konflikte mit Natur, Umwelt und artenschutzrechtlichen Belangen rechtzeitig erkannt werden.

Für die vorliegende Leistungsanfrage zur UBB sind die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen des LBP relevant. In der Spalte Leistungsbild UBB sind die im Rahmen der UBB zu erbringenden Leistungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt und bei der Ermittlung des Honorars entsprechend zu berücksichtigen:

Zusätzlich wird die Bodenbaubegleitung ausgeschrieben, die Aufgaben der BBB umfassen:

Definition der bodenschützenden Randbedingungen und Auflagen der Behörden.
- Erstellen und Prüfen der notwendigen Planungs- und Datengrundlagen
- Festlegen der aus Bodenschutzsicht notwendigen Maßnahmen
- Erstellen von bodenkundlichen Ausführungsplänen (z.B. Festlegungen von Flächen und
Umsetzung für Bodenabtrag und Einbau, Rekultivierungsziele, etc.)
- Teilnahme an Bausitzungen
- Beraten bei der Bauausführung vor Ort (z.B. Beurteilen von Bodenfeuchte und Einsatzgrenzen für Baumaschinen
- Kontrolle der Bauausführung

Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 zu erstellen.
Das Bodenschutzkonzept bildet für alle Phasen des Bauvorhabens die notwendigen Daten, Auswirkungen und Maßnahmen zum baubegleitenden Bodenschutz einschließlich der Vermittlung von In-formationen und die Dokumentation ab. Es beschreibt das zeitliche und räumliche Management textlich und durch großmaßstäbliche Pläne (Bodenschutzplan). Dazu werden Daten über Bodenei-genschaften, -funktionen und -empfindlichkeiten ausgewertet und mit Informationen über Baumaß-nahmen, Bauzeiten und Baubedarfsflächen zusammengeführt.

Für Teilabschnitt "DB-Brücke" ist bereits ein Bodenschutzkonzept beauftragt. Daher wird nur die Bodenbaubegleitung für diesen Teilabschnitt beauftragt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
71
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE929

B 6, OU Neustadt

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6R011

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 200.000 EUR.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
2 Referenzen durch Projektverantwortliche und Stellvertreter UBB und jeweils Studiennachweise, eine Referenz Zertifizierung Bodenkundliche Baubegleitung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Zweimal Durchführung der Umweltbaubegleitung im Zusammenhang mit Straßenbau- oder Brückenbauprojekten, Bausumme jeweils >0,5 Millionen EUR.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Dipl.-Ing (FH) oder Bachelor des Studienganges "Landschaftspflege".

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bieter muss mindestens 5 Landschaftspfleger/-innen beschäftigen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung