2 Stck Fussgängerüberwege (Steg) mit allen Nebenarbeiten . 1 Steg ca. 7,00 m Lang und 2,00 m breit und ein 1 Steg ca. 9,00 m lang und 2, 50 m breit. Einschließlich Erd,- und Fundamentarbeiten
ca. 44.KW2026 - 09.KW2027
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.