Im Zuge der Baumaßnahme sind Fliesenbelagsarbeiten im Bereich Wand und Boden in den neu sanierten Sanitärbereichen zu erstellen.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Haus C
ca. 46.-51. KW 2026
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.