Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Durchführung Innere Metallglas-Türen/- Türelemente/-Trennwände des C-förmigen 3-geschossigen Dienstgebäudes mit einer Bruttogrundfläche von ca. 9.582² und einem Bruttorauminhalt von ca. 33.057m³ Bruttorauminhalt. Es handelt sich um eine Bauleistungen entsprechend VOB/A, Abschnitt 3 (VOB-VS) ausgeschrieben.
Ausführung Innere Metallglas-Türen/-Türelemente/-Trennwände O 14 Stück Alu-Türelement einflg. B 1760 H 2260 1Seitenteil T30 RS o 8 Stück Alu-Türelement einflg. B 1500 H 2450 T30 RS o 6 Stück Alu-Türelement einflg. B 1830 H 2450 1Seitenteil T90 RS o 16 Stück Alu-Türelement einflg. B 1790 H 2450 1Seitenteil T30 RS o 5 Stück Alu_Türelement einflg. B 1760 H 2450 1Seitenteil T30 RS o 1 Stück Alu-Türelement einflg. B 1790 H 2260 1Seitenteil o 2 Stück Alu-Türelement 2-flg. B 4320 H 2600 2Seitenteile o 6 Stück Alu-Türelement einflg. B 1790 H 2450 1Seitenteil T90 o 1 Stück Alu-Türelement einflg. B 1870 H 2450 o 1 Stück Alu-Türelement einflg. B 4620 H 2450 2Seitenteile T30 RS o 1 Stück Alu-Türelement einflg. B 3065 H 2450 1Seitenteil, T30 RS o 1 Stück Alu-Türelement einflg. B 1830 H 2450 1Seitenteil T30 RS o 6 Stück Alu-Türelement einflg. B 1830 H 2450 1Seitenteil T30 RS o 1 Stück Inneres Festglaselement B 1150 H 2450 F30 o 2 Stück Inneres Festglaselement B 3010 mm H 600 mm F30 dB 42 o 12 Stück Inneres Festglaselement B 3010 mm H 600 mm dB 42 o Diverse Beschläge
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 %.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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