Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Durchführung von Bodenbelagsarbeiten des C- förmigen 3-geschossigen Dienstgebäudes mit einer Bruttogrundfläche von ca. 9.582² und einem Bruttorauminhalt von ca. 33.057m³ Bruttorauminhalt. Es handelt sich um eine Bauleistungen entsprechend VOB/A, Abschnitt 3 (VOB-VS) ausgeschrieben.
KKE 3360 Bodenbelagsarbeiten 7.200 m2 Untergrundvorbereitung 7.200 m2 Bodenbelag - Linoleum 7.370 m Sockel für Bodenbeläge
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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