Stahlbetonarbeiten für eine außenliegende Fluchtwegtreppe mit Stahllauf und Stahlgeländer
Beginn: 14.09.2026Ende: 09.10.2026
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.