Denkmalgerechte Sanierung von div. Fenstern und Türen - 77 Außenfenster (Aufarbeitung), 60 Innenfenster (Aufarbeitung), 6 Türen (Aufarbeitung), 4 Fenster (neu).
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.