Im Gebäude des Landgericht Aurichs wird der Schwurgerichtssaal Nr.30 saniert. Hierzu ist die Bestandsinstallation zu demontieren. Die Bestandsbeleuchtung wird eingelagert und im Anschluss wieder in einer abgehängten Rasterdecke montiert. Die vorhandene UVT wird lediglich modernisiert und an den stand der Technik angepasst.
Der Abgriff des Baustromkleinverteilers zur Versorgung des Baubereichs erfolgt an der vorhandenen UVT.
Die Leitungsverlegung erfolgt in Kanälen auf der Wand, Sammelhaltern im Bereich der abgehängten Decke,
sowie in estrichbündigem Fußbodenkanal.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.