26B40059; Nds. Finanzministerium; San. Grundleit., WC-Anlg. und Teeküche; Rohbau- ...
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Celler Straße 7
30161
Hannover
Deutschland
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Hannover
+49 511106-5278
vergabe@sb-han.niedersachsen.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Rohbau- und Putzarbeiten im Bestand (BT-A, denkmalgeschützt) zur Sanierung Grundleitungen/WC-Anlagen/Teeküchen, bestehend aus:
Mauerwerk: ca. 78 m² Innenwände aus Ziegelmauerwerk (11,5/17,5/24 cm) sowie Schließen von Öffnungen/Nischen (u. a. 2 St Türöffnungen schließen, 13 St Nischen schließen) inkl. Anschlüsse/Anker.
Durchbrüche/Abfangungen: Wanddurchbrüche in Bestandsmauerwerk (u. a. 6 St großformatig) inkl. Entsorgung; Stahlträger zur Überdeckung/Abfangung (u. a. 18 St kurze Träger) sowie Abfangträger HEA 160 als T-Konstruktion (3 St) unter Stahl-Steindecke.
Beton/Bodenplatte/Decke: Sohlplatte teilweise abtragen ca. 5,5 m³, Schnitte/Schlitze (u. a. 95 m Sägeschnitt, 15 m Schlitz), Verschließen von Durchdringungen (10 St) und Deckendurchbrüchen in Schächten (15 St) inkl. Bewehrungsanteilen.
Putz: Vorarbeiten (Haftbrücke/Spritzbewurf) und Innenputz ca. 775 m² (Q2) inkl. Kleinflächen/Mehrdicken.

Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.

Haupterfüllungsort

Nds. Finanzministerium
Schiffgraben 10
30159
Hannover

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 19 KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 42 KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

Weitere Angaben zu den Fristen:
Fertigstellung WC-Stränge 29. KW 2026, Fertigstellung Kantine 42. KW 2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.

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