Ausschreibung Rahmenvertrag Begleitung von VgV-Verfahren
Die Ausschreibung des o.g. Rahmenvertrages für das Staatliche Baumanagement Region Nord-West (SB RNW) gilt für alle Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des SB RNW liegen (siehe beigefügte Übersichtskarte). Die Maßnahmen betreffen sowohl Landes- als auch Bundesliegenschaften. In einigen Liegenschaften gilt der vorbeugende Sabotageschutz. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dem Formblatt 247 bzw. der Staatenliste.
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Begleitung von (VS)VgV-Verfahren gem. Leistungsverzeichnis. Pro Jahr sollen minimum 3 (VS)VgV-Verfahren durch den Auftragnehmer begleitet werden. Eine höhere Anzahl an Verfahren ist grundsätzlich möglich.
Die Angebotsabgabe erfolgt mittels des beigefügten Leistungsverzeichnisses.Der Rahmenvertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen und hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Der Auftrag kann um bis zu 3 Jahre verlängert werden.
Der Auftragnehmer muss zur Bearbeitung der (VS)VgV-Verfahren die vom Auftraggeber vorgegebene Vergabeplattform des Landes Niedersachsen (vergabe.Niedersachsen.de) nutzen. Hierfür wird ihm ein Zugang bereitgestellt.
Konkretes Anforderungsprofil ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeitvom 01.04.2026 bis 31.03.2027
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
siehe Übersichtskarte
siehe Vergabeunterlagen
Die beigefügten Hinweise zum Teilnahmeantrag zu Bewerbergemeinschaften / Eignungsleihe / Unteraufträge sind zu beachten.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.