Bei der Bauleistung handelt es sich um die Installation und Inbetriebnahme der Heizungssysteme, inkl. Fernwärmeanschluss, Heizungsrohrleitungen, Verteilerstation sowie von Flächenheizkörpern.
Beabsichtigt ist die Errichtung von 3 Bürogebäuden, die Massen stellen sich wie folgt für jeweils 1 Gebäude zusammen:
- Fernwärmeanschluss direkt: 1 Stück- Verteiler- und Sammlerkombination 7m³/h: 1 Stück- Absperr-, Misch- und Strangventile DN20 - DN65: 60 Stück- Umwälzpumpen: 6 Stück- Heizungsrohrleitung (Stahl), DN 15 - DN 65: 1.375m, Bögen DN 15 - 65: 289 Stück, T-Stück DN 15 - 50: 306 Stück, Reduzierung DN 15 - 50: 135 Stück- Stahlröhren- und Flachheizkörper einschl. Ventil und Rücklaufverschraubung: 133 Stück- Kernbohrungen 60-130mm Mauerwerk / Beton: 49 Stück- Kernbohrungen 60 mm Beton: 100 Stück- Brandschutzabschottung R90 Stahlrohr, DN15 - DN 50: 181 Stück- Winterbaubeheizung: 3 St. Lufterhitzer, 6 St. Ventile, 110m Mehrschichtverbundrohr
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.