Für das SBN wird ein erfahrenes Personaldienstleistungsunternehmen mit Expertise im Bereich der Planungs- und Baubranche und einschlägiger Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebenden gesucht. Es sind Stellen in unterschiedlichen Hierarchieebenen und Fachbereichen (z.B. Projektleitung für Gebäude, technische Ausrüstung (Versorgungstechnik), Ingenieurbau, Verkehrsanlagen und Freiraumplanung) für unterschiedliche Baumaßnahmen des Bundes und Landes zu besetzen. Es ist anzunehmen, dass die zu besetzenden Stellen vornehmlich im Bereich der Projektleitung/-mitarbeit angesiedelt sind. Der Umfang wird in Summe auf ca. 7 Positionen pro Jahr geschätzt.
- Grundlagenermittlung anhand bestehender Unterlagen, u.a. Tätigkeitsdarstellungen und Ausschreibungstexte - Unterstützung bei der Aktualisierung und/oder Erstellung von Anforderungsprofilen - Vorschläge für eine effektive aktive Kandidatensuche - Recherche und Vorauswahl passender Kandidaten aus Datenbanken der Agentur und anderen dort zur Verfügung stehenden Quellen - Direktansprache von Kandidaten und aktive Verfolgung mit dem Ziel, dass sich geeignete Personen für die Position entscheiden und bewerben- Erstellen von Auswertungen zu den einzelnen Bewerbenden (Qualifikation, Referenzen, Eignung) sowie Anfertigen von vergleichenden Übersichten - Erstellen und Abstimmen eines Drehbuchs für die Vorstellungsgespräche, Unterstützung bei der Durchführung - Dokumentation des Verfahrens (Auswahlvermerk)
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Im Bereich des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (siehe Leistungsbeschreibung)
Das Zuschlagskriterium Qualität setzt sich aus Folgenden Unterkriterien zusammen:- Fragenkatalog mit einer Gewichtung von 20 %- Referenzen mit einer Gewichtung von 35 %- Konzept zur Herangehensweise der Personalvermittlung mit einer Gewichtung von 15 %
Der Angebotspreis setzt sich aus einer Aufwandspauschale und einem Erfolgshonorar in Prozent zusammen. Die Aufwandspauschale ist pauschal in Euro anzugeben. Für die Ermittlung des Erfolgshonorars wird das für die zu besetzende Position errechnete Durchschnittsjahresgehalt brutto anhand des Grundgehaltes (Jahresbrutto) in der einschlägigen Stufe des vermittelten Personals zu Grunde gelegt. Für die Wertung des Preises wird eine Eingruppierung nach E11, Stufe 2 des TV-L angenommen.
Gefordert ist daher eine Angabe der Aufwandspauschale in Euro netto, sowie die Angabe eines Prozentsatzes für das Erfolgshonorar.
Die Bepunktung erfolgt durch Interpolation; 5 Punkte für den niedrigsten Preis und 0 Punkte für den niedrigsten Preis + 100%. Alle Angebote werden dementsprechend zwischen 5 und 0 Punkten interpoliert.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.