Fugen und Mauerwerk überprüfen, Anlegen einer Probefläche, Beschaffung und Lieferung von Ziegelsteinen, Ziegel austauschen, Ausräumen geschädigter Mauerwerksfugen, Schlämmverfugung Wand Ziegel, Laibungen im Sichtmauerwerk im Schlämmverfahren, Reinigen Sichtmauerwerksflächen.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zur 36. KW 2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.