Im Rahmen der Schadstoffsanierung sollen folgende Bauteile ausgebaut werden: ca. 140m2 Bodenbeläge, ca. 200m Fußleisten, ca. 270 m2 asbesthaltiger Holzestrich, ca. 60 lfdm Asbestzementfensterbänke, ca. 5 (Brandschutz)türen und ca. 25 Fenster mit ca. 90 fldm asbesthaltigem Kitt. Inkl. Baustelleneinrichtung und Entsorgung.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.