26E20066 - Von-Düring-Kaserne Rotenburg, Neubau SanVersZ - Dachabdichtungsarbeiten und Bauwerksabdichtung
1300 m² Flachdachfläch mit Mineralwolldämmung und Bitumenabdichtung, Untergrund Beton1300 m² Bekiesung 220 m Attikaausbildung mit ALU Randprofil 16 St. Entwässerungsaeinläufe mit Falleitungen 201 m Seil-Sekuranten System1130 m² Sohlabklebung, Bitumen
Von-Düring-Kaserne Rotenburg
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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