Dachsanierung eines 4-geschossigen Verwaltungsgebäudes mit Walmdach - PV Dachertüchtigung
Mit der Ausführung ist zu beginnen nach der im Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der im Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.