Es ist eine 10-kV-Abnehmerstation mit einer Leistung von 630 kVA zu errichten, nach Inbetriebnahme
der neuen 10-kV-Abnehmerstation 3010 wird der bestehende Hausanschluss aus der 10-kV-Netzstation 283 dauerhaft
aufgelöst. Der Energiebezug für das Grundstück, in der 10-kV-Abnehmerstation 3010, soll 0,4-kV-seitig gemessen werden.
Die Eigentumsgrenze liegt an den Kabelendverschlüssen der aus dem Netz des Netzbetreibers in die Abnehmerstation
einspeisenden Mittelspannungskabel. Die Grenze des Verfügungsbereiches - bezogen auf
die Festlegung des Schaltzustandes und die Durchführung von Schalthandlungen - liegt an den netzseitigen
Klemmen des Übergabeschaltfeldes. Dies ist der Übergabepunkt
Bauseitig werden folgende Leistungen seitens der AG beauftragt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung:
1. Gründung herstellen,
2. Leitungsanlagen zwischen der neuen 10-KV- Abnehmerstation und dem Bestandsdienstgebäude,
3. Baustromversorgung,
4. Grünflächen, Pflaster- und Erdarbeiten.