Unterhaltsreinigung Amtsgericht HamelnUnterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-HolzmindenUnterhaltsreinigung SiN Bad MünderUnterhalsreinigung LGLN Hameln + Rinteln
Glasreinigung Amtsgericht HamelnGlasreinigung Finanzamt Hameln-HolzmindenGlasreinigung SiN Bad MünderGlasreinigung LGLN Hameln + Rinteln
Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln~ 4.700 m²Glasreinigung Amtsgericht Hameln~ 1.300 m²Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden~ 6.900 m²Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden~ 3.200 m²Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder~ 2.300 m²Glasreinigung SiN Bad Münder~ 1.900 m²Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln~ 3.100 m²Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln~ 1.000 m²
Verlängerung maximal 7 Jahre
Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln
Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln
Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder
Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln +LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln
Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden)2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde.
Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird.
vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
k.A.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, - der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidationerfolgt über eine Eigenerklärung.
Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.
1) Eigenerklärung - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes2) Eigenerklärung - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt3) Eigenerklärung - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung4) Eigenerklärung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind 2) Eigenerklärung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation3) Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird
1) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten2) Referenzen - Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind:a) Bezeichnung der Dienstleistungb) Auftraggeberc) Anschriftd) Ansprechpartnere) Telefonf) Ausführungszeitraum (Monat/Jahr)g) Auftragswert (netto) der beschriebenen Leistungen
keine