26B10066 - Behördenhaus Schillstrasse 1, BU-Brandschutzmaßnahme einschl. BMZ - Met...
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Staatliches Baumanagement Braunschweig
An der Martinikirche 7
38100
Braunschweig
Deutschland
+49 5311211-0
+49 5311211-199
vergabe@sb-bs.niedersachsen.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Rahmen einer Brandschutzsanierung sind Bereiche abzutrennen. Dies geschieht mit näher beschriebenen Stahl-Glas-Elementen.

Haupterfüllungsort

Behördenhaus Schillstrasse 1
Schillstr. 1
38102
Braunschweig

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

22. KW - 38. KW 2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Anforderungen an elektronische Mittel:
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet.
Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist.
Elektronische Angebote, die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.

Hinweis zum Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/kontakt_anreise/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html zu finden.

Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.

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