Kampfmittelräumung Phase C nach BFR KMR. Anzunehmende durchschnittliche Störkörperbelastung von >= 1-30 STK/m³, ermittelt aus TE-KMR 2020. Die höchste Störkörperdichte liegt bei 0-40 cm uGOK, kann aufgrund inhomogener Verteilung aber auch tiefer liegen. Aufgrund dieser sehr hohen Belastung ist die wirtschaftlichste Methode zur Räumung der Fläche nach BFR KMR und DGUV Information 201-027 die Volumenräumung mittels Separation (DGUV 201-027, Abschnitt E, S.18). Zu beachten sind die lehmigen Bodenverhältnisse. Das Untersuchungsgebiet wird in Räumparzellen mit einer Fläche von 340.000 m2 eingeteilt. Vorab erfolgt die visuelle Kontrolle im Bereich von Grün- und Heideflächen zur Herstellung der Befahrbarkeit. Es folgt die Sondierung auf großkalibrige Kampfmittel (5 cm eq.) und der Ausbau und Transport im Bereich der geplanten Bauwerke und Bodeneingreifender Arbeiten (z.B. Kabeltrassen, Ziele, Wege, Gleisbahnen) inkl. Nachsondierung der Sohle. Anschließend an die Separation von 165.000 m³ gem. BFR KMR kann das freigegebene Bodenmaterial durch den AN Tiefbau bzw. Elektro wieder eingebaut werden. Baubegleitende Kampfmittelräumung inBereichen, in denen eine Sondierung nicht möglich ist. Mit einem hohen Anteil sprengkräftiger Munition, Schrott sowie Munitionsteilen ist zu rechnen.
340.000 m² Visuelle Kampfmittelräumung120.000 m² Baufeldfreimachung durch Freischnitt inkl. Stubbenrodung und Baumfällung20.000 m² Oberflächensondierung10.000 St. punktuelle Bergung von Störkörpern tiefer als 0,40 m165.000 m³ Boden separieren einschl. Ausbau und Transport250 Tage Baubegleitende Kampfmittelräumung60.000 m² Trennfließ zur Lagerung des Bodens65.000 m² Digitale Oberflächenaufzeichnung
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Bei der Ausführung dieser Leistung sind Sicherheitsbestimmungen gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG bzw. Nds. SÜG) einzuhalten. Dies kann den materiellen und / oder den personellen Geheimschutz betreffen. Näheres kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzung zur Erbringung der Eignungsnachweise:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen in nicht offenen Verfahren undVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei.
Anforderungen an elektronische Mittel:Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugangsowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konformeStandardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet.Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt.Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung derAngebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE),welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist.Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen.
Hinweis zum Datenschutz:Personenbezogenen Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungendes geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/kontakt_anreise/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html zu finden.