Vorbereitende Tiefbauarbeiten für Erstellung der zentralen Waffenkammer
Vorbereitende Arbeiten: Abbruch und wieder Herrichten von Betonflächen, unbefestigten Flächen, Medienleitungen (Kanäle, TWL) Sicherung der vorhandenen in betrieb befindlichen Medienleitungen.
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
BMVg Erlass Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der aktuellen politischen und militärischen Entwicklung in der Ukraine: Hier: Regelung zur Dringlichkeitsvergabe / Gz 85-03-03 / 09.03.2022SV NLBL 26020/26040 - BLZ / 1402/1422 vom 18.05.2022
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.