Es sind im Inneren des unter Denkmal stehende Gebäude Fundamente bis zu einer Tiefe von 1.90m herzustellen und anschließend die Wände darauf neu aufzumauern.
Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 22.KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 46.KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Dies ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Deshalb sind Bewerbungen nicht erforderlich und können nicht berücksichtigt werden.