Die Verfügbarkeit und Verwendung von notwendigen Geräten und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards für die Ausführung des Auftrags und Sicherstellung, dass die Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe geschult sind erfolgt über Eigenerklärung.
Anforderungen an den CAD-Test auf Grundlage des derzeit gültigen CAD Pflichtenhefts des Auftraggebers (www.lcad.de unter der Rubrik CAD-Pflichtenheft) sowie Anforderungen an den AVA-Test auf Grundlage des derzeit gültigen AVA Pflichtenheft des Auftraggebers ((www.lava-nds.de) erfolgen über Eigenerklärung.
Anforderung zur Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Projektdatenmanagements "tpCDE" zum Daten-, Dokumenten- und Planmanagement erfolgt über Eigenerklärung..
Anforderungen an Planungsleistungen mit BIM-Methoden und folgende BIM-Rollen <Eintragung> und BIM-Anwendungsfälle (Modellanwendungen) <Eintragung> können ausgeführt werden und erfolgen über Eigenerklärung.
Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.