Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erstellung des Rohbaus eines 2 geschossigen Gebäudes, welches sich aus einem Keller und einem Erdgeschoss zusammensetzt. Zusätzlich gibt es noch einen ca. 25m hohen Turm, welcher sich an das Gebäude angliedert.
Bruttogrundfläche ca. 7.100m²Bruttorauminhalt ca. 75.000m³ Kellergeschoss ca. 4 m unter GOKGebäudeabmessungen ca. 118m x 50m
Dachdeckerarbeiten- Ca. 5905 m² Dachabdichtung und Dämmung - Ca. 450 m² Bekiesung - Ca. 720 m Attikaausbildung - Ca. 720 m Attikaabdeckung Alu eloxiert- Ca. 335 St. Eindichtung bauseitiger Dachdurchführungen - Ca. 80 St. Lichtkuppeln RC3- Ca. 38 St. Sekuranten - Ca. 68 St. Dacheinlauf/Notüberlauf- Ca. 450 St. Fallrohre
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.