Verfahrensangaben

IGM26E580008: NUK Ahlhorn Sicherheitsdienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.03.2026
23.03.2026 09:00 Uhr
23.03.2026 09:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Staatliches Baumanagement Region Nord-West
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Staatliches Baumanagement Region Nord-West
03-0268000000-65
Schloß
49186
Bad Iburg
Deutschland
DE94E
Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de
+49 54037302-500

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79710000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sicherungsdienstleistungen

LAB Standort Oldenburg
NUK Ahlhorn
Am Scheidewald 1
26197 Großenkneten/ Ahlhorn

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

LAB Standort Oldenburg - NUK Ahlhorn
144.879 Std./ Jahr

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.07.2027

Vertragsverlängerung bis maximal 4 Jahre

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Scheidewald 1
26197
Großenkneten/ Ahlhorn
Deutschland
DE94D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichkeit

100% Preis unter der Bedingung, dass jeder Bieter nach dem in Niedersachsen aktuell gültigen Lohntarifvertrag (NDS LTV GOED Niedersachsen) anbietet und auch später entlohnt. Angebote, die Stundenlöhne (Stundengrundlöhne) unterhalb des für die jeweilige Leistung erforderlichen Tariflohns gemäß dem in Niedersachsen aktuell gültigen Lohntarifvertrag (NDS LTV GOED Niedersachsen) enthalten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RC0K

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

131
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

k.A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation
erfolgt über eine Eigenerklärung.

Die Abgabe der Eigenerklärungen erfolgen in der Regel über den vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Nach Umsatz des letzten, abgeschlossenen Geschäftsjahres aus Unterlagen PQ oder Eigenauskunft mit Formblatt GM 124.
Jahresumsatz brutto >= 1 Mio. EUR

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten

Angabe der Anzahl Mitarbeiter im Unternehmen aus letztem, abgeschlossenem Geschäftsjahr aus Unterlagen PQ oder Eigenauskunft mit Formblatt GM 124
Anz. Mitarbeiter >= 60 MA

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Es muss mindestes eine der drei angegebenen Referenzen vergleichbar sein. Diese Referenz muss vom Vertragspartner (Auftragnehmer) stammen. Es gibt zwei unterschiedliche Kategorien zur Erfüllung der Vergleichbarkeit. Zu erfüllen sind:
ENTWEDER
- Erfahrung in der Betreuung einer Flüchtlingseinrichtung
- UND einem vergleichbaren Tätigkeitsbereich
- Betreuung einer in Betrieb befindlichen Einrichtung u.a. mit Empfangs-/Kontroll-/Streifendienst
- UND einem Jahresauftragswert von mindestens 1 Mio. EUR (netto)

ODER
- Betreuung von Großaufträgen z.B. Flughafen, Krankenhaus, Hochschule, andere Unterkünfte
- UND einem vergleichbaren Tätigkeitsbereich
- Betreuung einer in Betrieb befindlichen Einrichtung u.a. mit Empfangs-/Kontroll-/Streifendienst
- UND einem Jahresauftragswert von mindestens 5 Mio. EUR (netto)

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Wettbewerbsregister Auskunft: wird durch das Staatliche Baumanagement eingeholt
Zulässig: Kein Eintrag, Eignung gegeben

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird.

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Positive Wirtschaftsauskunft:
Auskunft wird durch das Staatliche Baumanagement beim Unternehmen Creditreform eingeholt
Krediturteil: Geschäftsverbindung gilt als zulässig

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifizierung nach DIN 77200-2
Zulässig: Die Zertifizierung muss aktuell sein (darf weder abgelaufen sein, noch darf sich das Unternehmen im Zertifizierungsprozess befinden) und muss mit Angebotsabgabe eingereicht werden

Die Angaben müssen überprüfbar sein. Die Nicht-Erfüllung eines Eignungskriteriums führt zum Ausschluss des Bieters.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung