Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erstellung der sanitärtechnischen Anlagen in einem C-förmigen 2-geschossigen Dienstgebäudes mit einer Bruttogrundfläche von ca. 2.889m² und einem Bruttorauminhalt von ca. 11.587m³ Bruttorauminhalt.
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nachweislich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen.
- Zu- und Abluftanlage ca. 3.800 m³/h: 1 Stück- Zu- und Abluftanlage ca. 2.200 m³/h: 1 Stück- Außen- und Fortluftturm, Durchmesser 1500mm, Höhe 3,9m: 2Stück- Luftleitung rechteckig Kanal-L bis 500mm, einschl. Formstücke: 600m²- Luftleitung rechteckig Kanal-L bis 500mm - 1.000mm, einschl. Formstücke:40m²- Luftleitung rechteckig Kanal-L bis 1.000mm - 1.500mm, einschl. Formstücke: 125m²- Wickelfalzrohr einschl. Formstücke: 850m- Luftleitung flexibel:110m- Schalldämpfer: 180 Stück- Volumenstromregler: 180 Stück- Brandschutzklappen mit Motor, einschl. Vermörtelung / Verpressen: 75 Stück- Luftventile Zu- und Abluft: 230 Stück- Schlitzauslässe: 10 Stück- Wetterschutzgitter: 4 Stück- Kaltwassersatz Nennkälteleistung 100 kW: 1 Stück- Kaltwassersatz Nennkälteleistung 90 kW: 1 Stück- Kältemittelleitungen, einschl. Formstücke und Befestigung: 125m- Kleinverteiler mit 3 Abgängen, Pufferspeicher und Peripherie: 2 Stück- Klimaserverschränke 50 kW: 2 Stück- Klimaserverschränke 5 kW: 6 Stück- Brandschottungen für Kältemittelleitungen: 20 Stück
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf Preis/Gewichtung: 100 %
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN (https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.