Es sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind und den Arbeitskräften im zur Verfügung gestellten Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu treffen.
Verfügbarkeit und Verwendung von notwendigen Geräten und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards für die Ausführung des Auftrags und Sicherstellung, dass die Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe geschult sind.
Grundsätzlich wird die Leistungsfähigkeit über Eigenerklärungen bestätigt. Nachweise sind regelmäßig vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Abgabe der Eigenerklärungen sollte in der Regel über das vom AG zur Verfügung gestellte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung erfolgen.
Die Eigenerklärungen zur Eignung können alternativ auch über die Angabe der Nummer aus dem IngA-Portal des Landes Niedersachsen abgegeben werden.