26E80080; Technisches Hilfswerk Hoya ; Neubau eines Lehrsaalgebäudes (AudiMax); Baustelleneinrichtung und Gerüst
Bauzaun, Bürocontainer, Sanitärcontainer, Arbeitsgerüst, Schutzdach
Das wirtschaftlich günstige Angebot in Bezug aufPreis/Gewichtung: 100 Prozent
vergabe.Niedersachsen
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe Adresse des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers sind zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß den Angaben in den Formblättern 211EU/211VS und 216.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.Die Anforderung an die Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters hinsichtlich:- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,- der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie - zu Insolvenzverfahren und Liquidationerfolgt über eine Eigenerklärung.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren soweit es Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unterEinschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmenausgeführten Leistungen2. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zurSozialversicherung3. Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft4. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet5. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder einvergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans
zu 1. Eigenerklärung zum Umsatzzu 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eineBescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStGzu 3. eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber/ Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummenzu 4. Eigenerklärung 'Angaben zu Liquidation'zu 5. Eigenerklärung 'Angaben zu Insolvenzverfahren'
Siehe Vergabeunterlagen